Zitiert von: so im Vertrauen unter uns
(...)Dann von der Waisenrente bis 27 Jahre (...)
...von Waisenrente ist nicht die Rede, sondern lediglich von eigenen Versicherungszeiten!
Bisher stehen da nur Anrechnungszeiten/schulische Ausbildungen auf dem Plan mit Null Wert.
Diese Lücke von 2 Monaten kann natürlich mit einer Arbeitslosenmeldung (als weitere nur Anrechnungszeit = auch nix wert) überbrückt werden ...und so langsam robbt man sich auf die Wartezeit/Mindestversicherungszeit von 35 Jahren zu - wenn er denn dem System der DRV durch versicherungspflichtige Beschäftigung treu bleiben sollte. Nun, bis dann mal 70 wäre viel Zeit, die lausigen 35 Jahre auch so zusammen zu bekommen.
Im Extremfall kann hier die Füllung mit 2 freiwilligen Mindestbeiträgen (83,70 EUR/Monat) mal einen Rentenanspruch auf die Erwerbsminderungsrente nach (beendetem/abgebrochenem) Ausbildungsende absichern/vorzeitige Wartezeiterfüllung, rein hypothetisch ...wenn Fabian die 170 EUR übrig hat, buttert er das ins Rentenkonto vorsorglich rein/wählt auch gleich den Höchstbeitrag von 2 x 1209 EUR und hat das Optimum für mögliche Szenarien mit 0,0001 % Wahrscheinlichkeit erreicht.
Gruß
w.