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Experten-Antwort

Zeiten beruflicher Ausbildung

von Jojonnie11.09.2020 | 11:11
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Hallo, gibt es eine Begrenzung für die Anrechnung von Zeiten beruflicher Ausbildung? In meinem Fall, meine Lehrzeit und später eine Arbeitsförderungsmaßnahme wurden einbezogen. In beiden Fällen wurden Pflichtbeiträge geleistet. Letztendlich habe ich noch eine Maßnahme vom Arbeitsamt, wo keine Pflichtbeiträge abgeführt wurden. Diese war eine Weiterbildung in meinem Beruf, vom BfW und wurde nun als Fachschulstudium eingestuft. Die 3 Jahre Fachschule sind bereits durch ein abgeschlossenes Studium ausgeschöpft worden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jojonnie,

die Bewertung bzw. die Höherbewertung von Zeiten einer beruflichen Ausbildung, Fachschulausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist auf insgesamt höchstens 36 Monate beschränkt. Bei Überschreiten dieser 36 Monate sind vorrangig beitragsfreie Zeiten der Fachschulausbildung und der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme zu bewerten. Für nähere Erläuterungen können Sie sich gerne an eine Auskunfts- und Beratungsstelle wenden.

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