Hallo,
Letztlich dürfte erst das Klageverfahren Klarheit bringen – sofern der Instanzenweg nicht beschritten wird. Hier können Sie die richterliche Sachaufklärung unterstützen und ggf. neue medizinische Unterlagen einreichen. Sie können beim Sozialgericht auch ein medizinisches Gutachten beantragen (§ 109 SGG). Das Kostenrisiko hierfür liegt jedoch zunächst auf Ihrer Seite. Wenn Sie rechtschutzversichert sind, sollten Sie das zuvor mit Ihrer Versicherung und Ihrer anwaltlichen Vertretung klären.
Möglich ist natürlich auch ein Vergleich, z.B. Klagerücknahme, dafür Zusicherung LTA.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung