Hallo Klaus,
hier scheint ein Missverständnis vorzuliegen.
Die Rentenversicherung berechnet die Zurechnungszeit nicht nach der aktuellen Finanzlage, sondern nach der zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gültigen Gesetzeslage.
Gesetzesänderungen sind allein Sache des Gesetzgebers (Bundestag).
Die Rentenversicherung ist an die jeweiligen gesetzlichen Regelungen gebunden (Art. 20 Grundgesetz) und nicht berechtigt, nach Gutdünken davon abzuweichen.
Daher sollten Sie ihr Anliegen dem Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises vortragen.
Da es sich bei Ihrer Anfrage nicht um eine inhaltliche Frage zur Rentenversicherung sondern um ein politisches Anliegen handelt, gehört sie nicht in dieses Forum.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam