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Experten-Antwort

Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrente

von Klaus27.05.2021 | 12:09
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bei der Berechnung der Zurechnungszeit ist die Rentenversicherung immer davon ausgegangen was im "Säckel" ist. So wurde zuletzt 2014, 2017 und 2019 vom Alter 60 Jahre, auf bis zum normalen Rentenalter angepasst. Ich Erwebsminderungsrentner seit 2013 und viele andere sind da die besch...en. Verschiedene Verfahren laufen ja noch z.B. vor dem Bundessozialgericht. Was aber gar nicht erwähnt wird. Wenn die Rentenversicherung nur nach dem geht was zu finanzieren ist, verstehe ich nicht das bei einer erheblichen Entlastung der Kassen dies auch einmal erwähnt wird. Sicherlich ein Thema wo man mit Feingefühl vorgehen muss. Bei den bisher gemeldeten Coronatoten von insgesamt ca. 88000 Personen sind ca. 83500 ältere Menschen über 60 Jahre alt gewesen. Ich habe Erfurcht vor jedem Menschen und jedem Leid was die Vergangenheit gebracht hat. Aber ist nicht die Rentenkasse durch diese Schiksale entlastet worden. Hier könnten mal die ungleichheiten bei den Zurechnungszeitengestrichen werden. Das sind bald 7 Jahre bei der Berechnung. Bitte nicht falsch verstehen. Jeder Coronatote ist ein schlimmes Schiksal. Gruß Klaus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus,

hier scheint ein Missverständnis vorzuliegen.

Die Rentenversicherung berechnet die Zurechnungszeit nicht nach der aktuellen Finanzlage, sondern nach der zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gültigen Gesetzeslage.

Gesetzesänderungen sind allein Sache des Gesetzgebers (Bundestag).

Die Rentenversicherung ist an die jeweiligen gesetzlichen Regelungen gebunden (Art. 20 Grundgesetz) und nicht berechtigt, nach Gutdünken davon abzuweichen.

Daher sollten Sie ihr Anliegen dem Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises vortragen.

Da es sich bei Ihrer Anfrage nicht um eine inhaltliche Frage zur Rentenversicherung sondern um ein politisches Anliegen handelt, gehört sie nicht in dieses Forum.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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