Guten Morgen RomanG,
die medizinischen Maßnahme zur Rehabilitation kann verschoben werden.Sollte eine Sozialleistung bezogen werden, ist eine Verschiebung nur mit Genehmigung des entsprechenden Sozialträgers möglich.
Aus dem Bescheid können Sie die Gültigkeitsdauer des Bewilligungsbescheides entnehmen. Die Leistung zur medizinischen Rehabilitation sollte innerhalb dieser Frist beginnen. Dabei ist es unerheblich, ob und wie oft Sie den Beginn der Rehabilitationsleistung innerhalb der Frist verschieben. Dies ist eine Absprache zwischen Ihnen und der beauftragten Rehabilitationseinrichtung.
Beachten Sie jedoch auch, dass die Rehabilitationseinrichtung immer wieder eine gewisse Vorlaufzeit für die Einberufung und neue Terminvergabe benötigt. Die Kostenzusage an die beauftragte Rehabilitationseinrichtung enthält die gleiche Gültigkeitsdauer, wie Ihr Bewilligungsbescheid.
Nach Ablauf der Frist wäre dann gegebenenfalls eine neue Antragstellung erforderlich.