Zitiert von: Rentner
Hallo,
wenn eine TeilEMR aufgrund eines Weiterzahlungsantrages verlängert wird und in der Zeit Krankengeld gezahlt wird, ist die Verlängerung dann ein Zusammentreffen im Sinne des Erstattungsanspruches und der Einstellung des Krankengeldes? In meinem Fall wurde die Teilrente um ein halbes Jahr verlängert, weil der seit Anfang des Jahres laufende Neuantrag noch nich zu Ende bearbeitet wurde.
Das Krankengeld beruht auf der Teilzeitstelle neben der teilweisen Erwerbsminderungsrente.
Mir geht es darum, ob es ein Zusammentreffen von Rente und Krankengeld im Rahmen der Erstattungsansprüche vorliegt. Ich weiß, dass dies kein Krankenkassenforum ist, aber es geht um die Schnittpunkte zwischen DRV/GKV. In einem Krankenkasseforum könnte umgekehrt argumentiert werden, das es kein Rentenforum ist.
Hallo Rentner,
ich gehe davon aus, dass Sie neben dem Bezug Ihrer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung arbeiten und das so erzielte Arbeitsentgelt bislang als Hinzuverdienst bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung berücksichtigt wurde.
Wenn Sie jetzt in dieser Tätigkeit erneut erkranken und deshalb Anspruch auf Krankengeld haben, wird das Krankengeld als Sozialleistung bei Ihrer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung als Hinzuverdienst berücksichtigt. Als Hinzuverdienst gilt dabei allerdings nicht das Krankengeld selbst, sondern das Bemessungsentgelt, nach dem sich das Krankengeld berechnet.
Ihre Krankenkasse hat keinen Erstattungsanspruch, weil in so einer Situation der Anspruch auf Krankengeld neben der Rente weiter besteht.
Erst wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, könnte ein Erstattungsanspruch der Krankenkasse entstehen, weil dann der Anspruch auf Krankengeld entfällt.
Anders sieht es aus, wenn das Krankengeld (erneut) aufgrund der Erkrankung gezahlt wird, die zur teilweisen Erwerbsminderung geführt hat. Dies ist aber nach Ihrer Schilderung nicht der Fall.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung