Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Dirkus,
ich kann mich den Beiträgen von „Mondkind“ und „Schade“ in gewissem Maß anschließen.
Es ist richtig, dass bei der Einkommensanrechnung auf den Grundrentenzuschlag entsprechend der bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht das aktuelle Einkommen, sondern das Einkommen des vorvergangenen Kalenderjahres berücksichtigt wird.
Dieses Einkommen wird maschinell von den Finanzbehörden an die Rentenversicherungsträger gemeldet. Sollte den Finanzbehörden das Einkommen des vorvergangenen Kalenderjahres noch nicht vorliegen (weil der Berechtigte z. B. seine Steuererklärung nicht oder sehr spät gemacht hat), wird sogar auf die Einkommensdaten des vorvorvergangenen Kalenderjahres zurückgegriffen.
Die Rentenversicherungsträger sind letztlich an die von den Finanzbehörden maschinell gemeldeten Einkommensdaten gebunden.
Immer zum 01.01. eines jeden Jahres wird die Einkommensprüfung neu durchgeführt. Damit ist gewährleistet, dass in der Vergangenheit stattgefundene Einkommensänderungen berücksichtigt werden - wenn auch zeitverzögert.
Zum Hintergrund: Der Gesetzgeber hat diese Regelungen deshalb derart gestaltet, damit die Einkommensanrechnung auf den Grundrentenzuschlag soweit wie möglich automatisiert und ohne manuellen Verwaltungsaufwand durchgeführt werden kann. Der Rentenversicherungsträger hat hierauf letztlich keinen Einfluss.
Mit dem Unterschied, dass Sie die Versicherten an die hauptamtlichen Berater der Rentenversicherung erweisen können und auch sollen. Als Versichertenältester ist es ganz sicher nicht Ihre Aufgabe über derart komplexe Sachverhalte zu beraten. Genau das wird uns im jährlich stattfindenden Seminar so mitgeteilt.Ist halt so geregelt, widersprechen können Sie, wird aber nichts bringen (außer Mehrarbeit für die Kollegen). Meine Anregung: beschweren Sie sich bei Ihren BuTA Abgeordneten (vornehmlich SPD und CDU) die 2020 das unsägliche Grundrentengesetz zusammen geschustert haben und dabei geregelt haben, dass für den Zuschlag im Jahr 2023 das Einkommen von 2021 gilt......2024 gilt dann der Steuerbescheid für 2022....und damit bekommen manche Rentner künftig jedes Jahr um den Jahreswechsel Post...mal bleibt die Rente gleich, mal wirds mehr, mal weniger (in Abhängigkeit von "Uralt-Einkommen" 2 Jahre zuvor) Rede mir über diesen Blödsinn tagtäglich seit 14 Tagen den Mund fusselig und muss den Grundrenten"müll" 80 jährigen Rentnern verklickern, die jetzt Post bekommen...manche fahren 30 km zur Beratungsstelle um gesagt zu bekommen: "ist halt so geregelt". Da kommt Freude aufUnd bei uns Versichertenältesten und Beratern klingelt sich wegen diesem Müll ebenfalls das Telefon heiß.Das nervt ohne Ende.
Ich habe ja auch nicht geschrieben dass ich berate sondern nur dass das Telefon wegen diesem Müll nervt. Aussagen dazu werde ich auf keinen Fall machenUnd bei uns Versichertenältesten und Beratern klingelt sich wegen diesem Müll ebenfalls das Telefon heiß.Das nervt ohne Ende.Mit dem Unterschied, dass Sie die Versicherten an die hauptamtlichen Berater der Rentenversicherung erweisen können und auch sollen. Als Versichertenältester ist es ganz sicher nicht Ihre Aufgabe über derart komplexe Sachverhalte zu beraten. Genau das wird uns im jährlich stattfindenden Seminar so mitgeteilt.
Sie sollten als Versichertenältester aber schon verstehen, dass dieses Forum nicht für Ihre individuellen Empfindungen zuständig ist. Eventuell sollten Sie dann doch besser Ihr Ehrenamt aufgeben, wenn es Sie so stark belastet, Fragesteller an die zuständigen Beratungsstellen der Rentenversicherung zu verweisen.Ich habe ja auch nicht geschrieben dass ich berate sondern nur dass das Telefon wegen diesem Müll nervt. Aussagen dazu werde ich auf keinen Fall machenMit dem Unterschied, dass Sie die Versicherten an die hauptamtlichen Berater der Rentenversicherung erweisen können und auch sollen. Als Versichertenältester ist es ganz sicher nicht Ihre Aufgabe über derart komplexe Sachverhalte zu beraten. Genau das wird uns im jährlich stattfindenden Seminar so mitgeteilt.Ist halt so geregelt, widersprechen können Sie, wird aber nichts bringen (außer Mehrarbeit für die Kollegen). Meine Anregung: beschweren Sie sich bei Ihren BuTA Abgeordneten (vornehmlich SPD und CDU) die 2020 das unsägliche Grundrentengesetz zusammen geschustert haben und dabei geregelt haben, dass für den Zuschlag im Jahr 2023 das Einkommen von 2021 gilt......2024 gilt dann der Steuerbescheid für 2022....und damit bekommen manche Rentner künftig jedes Jahr um den Jahreswechsel Post...mal bleibt die Rente gleich, mal wirds mehr, mal weniger (in Abhängigkeit von "Uralt-Einkommen" 2 Jahre zuvor) Rede mir über diesen Blödsinn tagtäglich seit 14 Tagen den Mund fusselig und muss den Grundrenten"müll" 80 jährigen Rentnern verklickern, die jetzt Post bekommen...manche fahren 30 km zur Beratungsstelle um gesagt zu bekommen: "ist halt so geregelt". Da kommt Freude aufUnd bei uns Versichertenältesten und Beratern klingelt sich wegen diesem Müll ebenfalls das Telefon heiß.Das nervt ohne Ende.
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