Weiß jemand der üblichen Verdächtigen wann obige Neuregelung auf der Agenda des Parlaments steht?
Heute oder morgen?
Vielen Dank falls es jemand weiß
LG
Weiß jemand der üblichen Verdächtigen wann obige Neuregelung auf der Agenda des Parlaments steht?
Heute oder morgen?
Vielen Dank falls es jemand weiß
LG
Heute oder morgen?
Vielen Dank falls es jemand weiß
LG
https://www.bundestag.de/tagesordnung
Gruß in den grossen Kanton
Jonny
danke
Weiß jemand ob es positiv verabschiedet wurde. Ich kann da leider nichts finden. Danke
etwas unerwartet in die Ausschussfassung des "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz)" eingebracht.
Nachdem es gestern im Bundestag war, folgt dann noch morgen (18.12.) die 2. Beratung im Bundesrat, vgl.:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/998/tagesordnung-998.html
TOP 30.
Vielen Dank
Und dafür wurde - hoch lebe die Rechtsförmlichkeit - eine alternative Inkrafttretensregelung formuliert. Je nach dem, ob es noch vor dem 1.1. oder erst danach im Gesetzblatt steht. Inhalte und Auswirkungen sind weniger wichtig.
Und das es in Kraft tritt, dürfte unzweifelhaft sein.
Meint jedenfalls aufgrund einer gewissen Erfahrung mit besten Grüßen
Jonny
Hoffentlich kommt das noch dieses Jahr zu Stande. Wäre wünschenswert, da hängen viele Jobs dran
Das glauben Sie doch selber nicht. Wieso sollten an der Hinzuverdienstgrenze viele Jobs dranhängen und vor allem in welchen Bereichen?
Die meisten Jobs werden durch den aufgrund von Corona nicht mehr haltbaren Arbeitsplatz verloren gehen, aber bestimmt nicht durch die Höhe der Hinzuverdienstgrenze. Da haben Sie etwas gründlich missverstanden.
Ich habe überhaupt nichts verkehrt verstanden. Es gibt jede Menge Midijobs die jetzt entstanden sind und dies gehen wieder kaputt wenn es nicht verlängert wird.
Und die sind wegen der erhöhten Hinzuverdienstgrenze entstanden? Wo haben Sie das denn her? Ihre Quelle würde mich da doch sehr interessieren.
Ob dadurch Jobs entstanden sind und wieviele ist mir als DRV Berater doch piepegal.
Wichtig ist doch nur die Kunden gut beraten zu könnnen- und das ist verdammt schwer, wenn die Politik am 17.12.2020 noch nicht klar entschieden hat ob ein 63 jähriger Altersrentner nun ab in 2 Wochen neben der vollen Rente 6300 oder 46060 Euro zuverdienen darf.
Und solange dies nicht entschieden und im Gesetzblatt veröffentlicht ist "ziert sich" die DRV Verwaltung den Mitarbeitern Ansagen zu machen.
Und die wenigsten Mitarbeiter trauen es sich dann sich "beratungstechnisch aus dem Fenster zu lehnen" - viele Kollegen wissen da noch gar nichts von.
Das ist in meinen Augen das Übel, da scheint sich aber keiner in der großen Politik drum zu scheren - die machen die Gesetze immer öfter "auf den letzten Drücker" fertig......
Ursprünglich gedacht war es ja wohl mal (???), mit dieser Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze vor allem die 'Schon'-Rentner zurück in die Tätigkeit bzw. die 'Neu'-Rentner etwas länger in der Tätigkeit zu holen bzw. zu lassen.
Für die 'systemrelevanten Berufe', die aufgrund der Pandemie ganz besonders belastet sind, wenn die Fachkräfte fehlen.
Aber diese Idee ist irgendwo ganz schnell auf der Strecke geblieben anscheinend.
Vielleicht wird es ja doch noch berücksichtigt, dass ein 'Freibrief' für alle (Rentner) zwar die gut verdienenden "Nebenher Rentner" zu mathematischen Exkursionen bringt, die tatsächlich notwendigen Fachkräfte aber oft bereits aus verschiedenen Gründen Erwerbsminderungsrente beziehen und deshalb gar nicht berücksichtigt werden. Auch wenn es sicher auch sinnvoll wäre, im Falle einer weiteren Ausweitung der Pandemie, auch diese (systemrelevanten Fachkräfte) zu rekrutieren, auch wenn aufgrund der unter drei Stunden bzw. drei bis unter sechs Stunden diese nur zeitlich beschränkt 'helfen' dürften.
Der Arbeitsaufwand festzustellen ob es sich um eine 'systemrelevante Fachkraft' handelt ist vermutlich deutlich geringer als die Teilrentenbeträge von "Nebenher Rentner" je nach Lust und Laune alle paar Monate neu zu berechnen.
Für Freitag ist es wohl nun schon zu spät... aber zumindest der Termin für die nächste Bundestagswahl wurde ja schon beschlossen, da kann man sich dann bei denen beschweren, die die Gesetze machen die die Mitarbeiter der DRV dann auszubaden haben.
Wäre es für mich (schon 63 Jahre alt) denn sinnvoll, statt der EM-Rente auf Dauer eine Umwandlung in eine Altersrente zu beantragen und dann auch noch kräftig hinzuzuverdienen?
Warten Sie lieber erst mal die Gesetzesverkündung ab.
Ansonsten könnte es eine Option sein, sofern Sie gesundheitlich in der Lage sind und einen entsprechenden Arbeitsplatz finden.
Die Abschläge, die Sie durch Ihre EM-Rente haben, behalten Sie bei der Folgerente auch, insofern verbessern Sie sich nicht. Sollte aber die Folgerente geringer sein als die bisherige EM-Rente, haben Sie Bestandschutz (oder Besitzschutz...), d.h., geringer wird die Rente nicht.
Und wenn der Hinzuverdienst für 2021 tatsächlich höher sein darf, sollten Sie dann, als Altersrentner, die weitere Entwicklung verfolgen, solange Sie noch nicht die Regelaltersrente erreicht haben, um ggfs. rechtzeitig Teilrente zu beantragen oder den Job wieder aufzugeben.
Viel Erfolg und alles Gute!
Ist wohl verabschiedet (also gültig), heute in den Nachrichten:
https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/fruehrentner-auch-2021-deutlich-mehr-verdienst-erlaubt.html
Hallo EM-Rentner,
Ja!
Bei der EM-Rente gilt weiterhin die Grenze von 6.300 €. Und nebenbei ist die Aufnahme jeder Tätigkeit - auch im nur-6300€-Bereich - anzeigepflichtig und löst ggf. ein Überprüfungsverfahren bei der DRV aus/steht die EM-Rente noch zu?
Mit einer (vorgezogenen) Altersrente entgehen Sie diesem und haben die vollen 46K Hinzuverdienst für 2021 zu Ihrem Nutzen + auch hintenraus, bei Erreichen der Regelaltersgrenze, sogar noch ein kleines Plus auf die Altersrente obendrauf .
Gruß
w.
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