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Experten-Antwort

Zuzahlungen beim Übergangsgeld

von Paderborner8330.09.2020 | 21:29
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2 Antworten

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Hallo zusammen! Ich habe eine Frage zum Übergangsgeld bei einer Reha. Bei mir ist es so, dass ich für die zu leistenden medizinischen Zuzahlungen am Ende jeden Jahres in Vorleistung gehe und eine Karte von meiner Krankenkasse bekomme, welche mich von der Zahlung entbindet. Da ich dieses Jahr in Summe schon vier Wochen wegen einer Erkrankung im Krankenhaus war, bin ich während einer Reha (wegen der gleichen Erkrankung) ans Ende der Lohnfortzahlung bei meinem Arbeitgeber gekommen. Aus diesem Grund habe ich für die restliche Zeit der Reha Übergangsgeld bekommen. Von diesem Übergangsgeld wurde mir allerdings pro Tag 10€ als Zuzahlung abgezogen. Für den ersten Teil der Reha musste ich wegen der o.g. keine Zuzahlung leisten. Jetzt bin ich verwirrt. Die Mitarbeiterin der hat mir versichert, dass es so richtig sei. Kann mir bitte hier jemand weiterhelfen? Danke sehr!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Paderborner83,

eine Zuzahlung ist, pro Kalenderjahr, für maximal 42 Tage zu leisten. Hier zahlen die Tage bei einem Krankenhausaufenthalt mit dazu. Sie haben angegeben, dass Sie bereits vier Wochen (28 Tage) im Krankenhaus waren, so müssten Sie eigentlich noch für 14 Tage eine Zuzahlung, während der Reha-maßnahme, leisten bzw. geleistet haben.

Wie Ihnen User Siehe geschrieben hat, sollten Sie einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung stellen, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie eine Zuzahlung nicht zu leisten haben. Auf das Merkblatt G 0160 wird hingewiesen.

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1 Antworten

Siehe hieram 30.09.2020 | 22:19
Hmmm.... da sollten Sie noch mal genau nachschauen, ob Ihnen für den ersten Teil der Reha (bei Lohnfortzahlung) eine Zuzahlung berechnet wurde oder tatsächlich erst für den Rest der Reha (Übergangsgeld). Denn während Übergangsgeld bezahlt wird, müssen Sie keinen Zuschlag bezahlen.* Normalerweise aber für die Tage, an denen Sie noch eine Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse gilt nicht automatisch auch für die DRV, wird aber mit Nachweis berücksichtigt. Siehe auch Infoblatt hierzu: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Suc… *Im Merkblatt stehen verschiedene Zuzahlungsbeträge basierend auf dem Einkommen, dies gilt aber NICHT für die Zeit wenn stattdessen Übergangsgeld bezogen wird, dann sind Sie von der Zuzahlung befreit. Aber es ist auf jeden Fall ist zur Befreiung der Zuzahlungspflicht bei der DRV ein Antrag notwendig. Vielleicht wurde versäumt, diesen zu stellen? Dann sollten Sie dies schnellstmöglich nachholen, ein Antragsformular können Sie hier online herunterladen (auch ausfüllen): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Und dann schicken Sie den mal noch ganz schnell an Ihre zuständige Rentenversicherung hinterher, dann klärt sich das. Viel Erfolg und alles Gute!
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