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Experten-Antwort

FREIBETRAG DER RENTE

von HANS31.07.2024 | 15:49
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4 Antworten

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WAS PASSIERTT MIT DEM FREIBETRAG DER RENTE IM TODESFALL?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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3 Antworten

Die armen unschuldigen Großbuchstabenam 31.07.2024 | 16:08
Der individuelle steuerliche Rentenfreibetrag ist an die jeweilige Person gebunden. Im Sterbejahr müssen dann die Erben eine Steuererklärung für den verstorbenen Rentner abgeben (außer der Rentner war von der Abgabepflicht befreit) und können dabei diesen Freibetrag letztmalig nutzen. Anschließend verfällt der Freibetrag natürlich, weil der Steuerpflichtige ja verstorben ist und keine Einnahmen mehr erzielt. Der Rest ist dann Sache der Erben in ihren Steuererklärungen, zum Beipiel bei Kapitalerträge aus dem geerbten Vermögen.
Corneliusam 01.08.2024 | 04:59
Der Freibetrag stirbt mit dem Besitzer.
Claus Mülleram 01.08.2024 | 12:14
Der Rentenfreibetrag ist ein Thema des Steuerrechts. Der Rentenfreibetrag ist an die Person des ursprünglich Steuerpflichtigen gebunden. Der Rentenfreibetrag wird kalenderjährlich - also unabhängig vom Sterbemonat - gewährt. Die gesetzlichen Erben können diesen einmalig, im Sterbejahr, für die reduzierte Versteuerung des Erbes beanspruchen (einmalig nicht nur für das Steuerjahr, sondern einmalig auch für alle Erben gemeinsam!)
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