Hallo DS,
da Sie nach Ihren Angaben zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr eine Schule besucht haben, können Sie für diesen Zeitraum grundsätzlich freiwillige Beiträge nachzahlen. Für den Monat, in dem Sie das 17. Lebensjahr vollendet haben, dürfte eine Nachzahlung nicht möglich sein, weil Sie ja Abitur gemacht haben und daher dieser Monat vermutlich als Anrechnungszeit berücksichtigt wird und belegt ist.
Zu beachten ist aber, dass der Antrag auf Nachzahlung bis zum vollendeten 45. Lebensjahr gestellt werden muss.
Sie erwerben mit den nachgezahlten Beiträgen zusätzliche Monate, die bei bestimmten Wartezeiten berücksichtigt werden.
Ob Sie zusätzliche Wartezeitmonate brauchen und wie sich die nachgezahlten Beiträge auf die Rentenhöhe auswirken, kann ohne Kenntnis Ihres bisherigen Versicherungslebens nicht gesagt werden. Sie sollten sich daher diesbezüglich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung informieren.