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Experten-Antwort

hartz 4 nach 40 berufsjahren

von ofc12.12.2019 | 14:20
208 Ansichten
5 Antworten

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Ich habe folgende Frage? Ich bin 58 jahre alt und arbeitete 40 jahre. bin seit einem Jahr arbeitslos. Mir droht jetzt Hartz4. Wie wirkt sich das auf meine Altersrente aus. Bei Hartz 4 werden ja glaube Ich keine Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt. In diesem Alter befürchte ich wird's wohl bei Hartz 4 bleiben bis zur Regelaltersgrenze. Danke für Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ofc,

es ist tatsächlich so, dass für die Zeit des Bezugs von ALG II keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr gezahlt werden - sich Ihre Rentenanwartschaften aufgrund dieser Zeit also auch nicht mehr erhöhen werden.

Ob Sie hinsichtlich des weiteren Bezugs von ALG II unter die von „W°lfgang“ genannte Unbilligkeitsverordnung fallen, kann ich im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung allerdings nicht abschließend bewerten. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich direkt mit Ihrer zuständigen ALG-II-Behörde in Verbindung setzen.

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4 Antworten

Berateram 12.12.2019 | 15:16
Sollten Sie Arbeitslosengeld 2 beziehen, werden tatsächlich keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung gezahlt und es verbleibt bei den aktuell erworbenen Rentenansprüchen, die sich dann nur noch über die jährlichen Rentenanpassungen erhöhen.
Hanneam 12.12.2019 | 19:39
Das haben wir diesem Schröder zu verdanken, die kleinen Leute haben durch diese Typen die A- Karte.
W°lfgangam 12.12.2019 | 19:44
Hallo ofc, das Jobcenter wird Sie schon mit 63. Lbj. auffordern (müssen), die Altersrente für langjährig Versicherte zu beantragen/sofern Sie dann immer noch auf 'Hartz4' angewiesen sind – die sogenannte „Unbilligkeitsverordnung“ dürfte nach 40 Berufsjahren/der danach zu erwartenden Rente, nicht greifen. http://www.gesetze-im-internet.de/unbilligkeitsv/ www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013459.pdf Damit 'verlieren' Sie bei Jg. 1961 zusätzlich mit dem Rentenabschlag weitere 12,6 % Ihrer Rente. Allerdings bleibt bei fortlaufendem ALG2 der weitere Anspruch auf die EM-Rente erhalten ...ich weiß, ein schwacher Trost auf eine Rente, die man eigentlich nicht haben will. Gruß w.
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