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Experten-Antwort

hat es mal durchgerechnet und schreibt: Nein danke!

von Abschlagsfreier Rentner ...10.04.2017 | 09:34
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8 Antworten
Neu seit 2017: Frührentner können freiwillige Beiträge zahlen Ich habe mir das mal durchgerechnet als demnächst abschlagsfreier Rentner im Jahr 2017. Zurzeit beziehe ich noch ATZ Einkommen vom AG. Die zu erwartende Bruttorente liegt über 2.000 € zzgl. Betriebsrente. Gesetzt der Fall, ich würde mich für die freiwillige Einzahlung eines jährlichen Höchstbeitrages zur DRV einlassen. 18,7 Prozent von 76.200 Euro =) 14.249,40 Euro, was zusätzlich erworbenen 2,045 EP pro Jahr entspräche. Mal angenommen ich wäre in der Lage dies für 2017, 2018, 2019 und dem Rest von 2020 bis zum Erreichen der Regelaltersrente einzuzahlen. Da kommt schon einiges zusätzlich an EP zusammen. Hört sich gut an und liest sich erstmal positiv, auch unter dem steuerlichen Abzug von maximal 84 % der eingezahlten Beträge. Da es eine Wette auf ein langes Leben darstellt, schreibe ich gleich vorab, es kommt dem Einsatz von rund 50.000 € in einem Spielkasino gleich. Schwarz oder R(Tot). Trotz guter Gesundheit, gehe ich maximal von einer 20-jährigen Restlebensdauer im Rentenbezug aus. Im Mittel sind es vielleicht nur verbleibende 15 Jahre oder auch weniger. Da ich zusätzlich höhere KV, PV und EKSt. darauf in Zukunft zu zahlen hätte, sieht die Rechnung schon ganz anders aus. Liebe DRV, seid mir bitte nicht böse, wenn ich statt den Rentenpott zu füttern, diese Summe meinem Sohn schenke, als Eigenkapital für den Kauf einer ETW. Da weiß ich, das das Geld gut angelegt ist für seine Zukunft.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.04.2017 | 10:21

Hallo Abschlagsfreier Rentner,

wie Sie schon zusammengefasst haben, gibt es sowohl Dinge die für und Dinge die gegen eine freiwillige Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung sprechen. Letztendlich muss jeder einzelne selbst diese Dinge abwägen und für sich eine Entscheidung treffen.

7 Antworten

****am 10.04.2017 | 10:10
Hallo Abschlagsfreier Rentner ... ab Rentenbeginn noch freiwillige Beiträge zu zahlen macht Steuertechnisch nicht wirklich Sinn, mehr Sinn und Rendite hätte eine Einzahlung während der ATZ gebracht, als das zu versteuernde EK noch hoch war und Sie wahrscheinlich Jährlich noch Steuern nachzahlen mußten für den Aufstockungsbetrag während der ATZ. Leider etwas zu spät nachgedacht und gerechnet.
Fortitude oneam 10.04.2017 | 10:55
Hallo Abschlagsfreier Rentner, ich bin so froh das es doch noch so kluge und vernünftige Menschen gibt wie Sie. Auch ich hätte so gehandelt. Ihr Sohn freut sich und Sie werden mit Ihrer guten Rente und Betriebsrente gut klarkommen. Sie werden sehen als Rentner benötigt man garnicht mehr soviel wie z.b. ständig neue Kleidung fürs Büro, Spritkosten zur Arbeit, Abnutzung Auto, usw., alle 4 bis 5 Jahren ein neues Auto, usw. Mfg
Abschlagsfreier Rentneram 10.04.2017 | 13:26
**** schrieb

Hallo Abschlagsfreier Rentner ...

ab Rentenbeginn noch freiwillige Beiträge zu zahlen macht Steuertechnisch nicht wirklich Sinn, mehr Sinn und Rendite hätte eine Einzahlung während der ATZ gebracht, als das zu versteuernde EK noch hoch war und Sie wahrscheinlich Jährlich noch Steuern nachzahlen mußten für den Aufstockungsbetrag während der ATZ. Leider etwas zu spät nachgedacht und gerechnet.

Hallo @ ... Ich muss Sie enttäuschen! Ich hatte sehr wohl vorher darüber nachgedacht und habe jeweils in der gesamten Laufzeit der ATZ mein EFH handwerkertechnisch mit viel anteiligem Arbeitslohn auf den neuesten Stand der Technik bringen lassen. Die Steuerprogression der ATZ-Zuschläge wurden dadurch neutralisiert. Im Gegenteil ich bekam noch Geld erstattet. Alles eine Sache der Planung, wann, in welchem Steuerjahr die Handwerkerkosten anfielen. An @Fortitude one und dem Experten, danke für das jeweilige Feedback.
Marty Feldmannam 10.04.2017 | 15:32
Frage: Was gibt es bei einer Bruttorente von monatlich 2000 Euro zuzüglich noch einer Betriebsrente zu rechnen? Mit Ihnen würden Millionen in diesem Lande gerne tauschen. Und! Müssen Sie Ihrem Söhnchen aufs Töpfchen helfen?
W*lfgangam 10.04.2017 | 19:33
Hallo Abschlagsfreier Rentner ..., in Anbetracht der bereits in der ATZ-Phase andererseits erwirtschafteten Steuervorteile, sehe ich das speziell genauso. Allgemein kann man nur die Zahlen darstellen, entscheiden muss dann jeder Versicherten nach den gegebenen Möglichkeiten für sich, Einzellentscheidung eben. Vor einigen Tagen sprach ich es schon an, selbst 'Fabel-Renditen' interessieren die es nicht, die es sich leisten könnten - stattdessen das vorhandene Kapital in anderer Weise nutzen/weitergeben. Gruß w.
Vor der Renteam 13.04.2017 | 19:21
Hallo Abschlagsfreier Rentner, bei einem Renten-EK wie dem ihrigen braucht man über zusätzliche Einzahlungen nicht zu diskutieren. Sollte man aber 1000€ weniger erwarten, wäre das schon eine Überlegung wert. Für sehr viele, die noch viel weniger Renten-EK erwarten, sind das "Luxusüberlegungen", weil sie oft keine Mittel haben, an ihrer zukünftigen Rente noch etwas zu ändern. Ich sehe das als Option, ein paar Pünktchen zu korrigieren. Die vollen Mittel dazu habe ich auch nicht. Einige haben ggf. kleine bAV-Verträge, die sie auflösen und in die RV einbringen wollen. Ca. 17.000 € wären kein Problem, wenn man nicht anderweitige ähnliche Versorgungsbezüge hat. Natürlich könnte man diese Mittel auch auf 20 Jahre aufteilen und sich jeden Monat 70€ zusätzlich zubilligen. Oder für besondere Anschaffungen/Urlaub etc. aufteilen. Und das ohne SV-Beiträge, Steuern etc. Ist man aber so konsequent? Wünsche einen langen Lebensabend!
Questioneram 18.04.2017 | 12:59
Auch nach mehrmaligen Durchlesens Ihres Beitrags erschliesst sich mir die Frage nicht??? Ist das hier nicht ein Rentenforum, bei dem man Fragen stellt und Antworten erhält?? Oder ist es ein Forum für Selbstdarsteller, die allein zeigen möchten was sie für ein wahnsinnig toller Typ sind, der an alles denkt, und sich für besonders schlau hält??? Wäre schön, wenn Sie mit diese Frage beantworten können.
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