Hallo lachnik,
die Auffassung der Rentenversicherungsträger zu diesem Themenkomplex können Sie der im Internet zugänglichen Rechtlichen Arbeitsanweisung zu § 43 SGB VI
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R0
entnehmen. Hierbei möchte ich insbesondere auch auf die Ausführungen zum Leistungsvermögen
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R2.3
und zur konkreten Betrachtungsweise
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R3.2.2
verweisen.