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Experten-Antwort

hinzuverdienst durch rentenexperte geklärt.

von lachnik11.02.2014 | 19:11
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45 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo. habe mit einen hohen abteilungsleiter der drv telefoniert. der sagt eindeutig. arbeitsstundenbeurteilung 3 stunden bzieht sich auf eine 5-tage woche. er sagt es gibt keinen allgemeinen arbeitsmarkt wo die arbeiter nur an einen werktag der woche arbeiten. wer 2 x 5 std. arbeit in der woche ist unter den täglichen leistungsvermögen von 3 std auf den allgemeinen arbeitsmarkt. das waere so ok.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo lachnik,

die Auffassung der Rentenversicherungsträger zu diesem Themenkomplex können Sie der im Internet zugänglichen Rechtlichen Arbeitsanweisung zu § 43 SGB VI

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R0

entnehmen. Hierbei möchte ich insbesondere auch auf die Ausführungen zum Leistungsvermögen

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R2.3

und zur konkreten Betrachtungsweise

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R3.2.2

verweisen.

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44 Antworten

ex-atzleram 11.02.2014 | 19:21
mach ne ag 3x5 auf
egal2014am 11.02.2014 | 19:17
Was ist denn ein hoher Abteilungsleiter ? Gibt es auch niedrige Abteilungsleiter ? Kann man sich jetzt bei seiner persönlichen EM- Rente auf den "hohen Abteilungsleiter der DRV" berufen ??? (Wieviel Ahnung vom aktuellen Fachrecht hat eigentlich so ein hoher Abteilungsleiter ? Und was sagt sein noch höherer Direktor eigentlich dazu ?)
ex-atzleram 11.02.2014 | 19:21
mach ne ag 3x5 auf
Der Rentneram 11.02.2014 | 20:12
Mündlich ist das garnichts wert........lassen Sie sich das schriftlich geben und selbst dann bleiben Zweifel......Überprüfung anderse Gutachten und .....
Herz1952am 11.02.2014 | 20:16
Regt Euch nicht auf und schreibt Euch nicht die Finger wund. Auch das BMfAS stellt auf 5 Tagewoche (regelmäßig) ab. Nur es dürfen nicht 15 Std./Woche sein sondern "nur" 14,75 oder 14,95. Jedenfalls knapp darunterbleiben. Soweit mir meine frühere Arbeitskollegin mal mitgeteilt hat, wird bei 450,-- €-Jobs nur auf den Betrag geschaut, eine Stundenerfassung wäre nicht mehr notwendig. Also kann der Betriebsprüfer in dieser Hinsicht keine konkrete Feststellung treffen. Wahrscheinlich fragt nur ein Rentenprüfer im Entgeltbüro telefonisch nach ob unter oder über 15 Std./Woche gearbeitet wird. Oft werden auch Pauschalen vereinbart. Das ergibt dann eine Rechnung "mit 2 Unbekannten" (Stundensatz und bezahlte Stunden "unbekannt"). Herz1952
lachnikam 11.02.2014 | 22:50
er hats mir so gesagt. 5x3 oder 3x5 würde das gleiche ergebnis bringen. es wuerde auch im juli beim neuen reformgesetz komplett abgeschaft. dann wuerde nur noch der betrag von 450,- euro zaehlen. er woßte auch gleich das kein arbeitgeber nur 3 stunden anbietet und das sowieso alle em-rentner tatsächlich laenger arbeiten als 3 std. das wueste jeder. das waere so ok.
lachnikam 11.02.2014 | 22:58
also neue formel fuern hinzuverdienst ab 01.07.2014 = 3x5x3
lachnikam 11.02.2014 | 22:59
3x5x3
lachnikam 11.02.2014 | 23:03
Zitat von egal2014 anzeigenausblenden
hallo. habe mit einen hohen abteilungsleiter der drv telefoniert. der sagt eindeutig. arbeitsstundenbeurteilung 3 stunden bzieht sich auf eine 5-tage woche. er sagt es gibt keinen allgemeinen arbeitsmarkt wo die arbeiter nur an einen werktag der woche arbeiten. wer 2 x 5 std. arbeit in der woche ist unter den täglichen leistungsvermögen von 3 std auf den allgemeinen arbeitsmarkt. das waere so ok.
Was ist denn ein hoher Abteilungsleiter ? Gibt es auch niedrige Abteilungsleiter ? Kann man sich jetzt bei seiner persönlichen EM- Rente auf den "hohen Abteilungsleiter der DRV" berufen ??? (Wieviel Ahnung vom aktuellen Fachrecht hat eigentlich so ein hoher Abteilungsleiter ? Und was sagt sein noch höherer Direktor eigentlich dazu ?)
der hat sich mit Dr. Rische gemeldet am apparat.
egal2014am 11.02.2014 | 23:13
Was ist denn ein hoher Abteilungsleiter ? Gibt es auch niedrige Abteilungsleiter ? Kann man sich jetzt bei seiner persönlichen EM- Rente auf den "hohen Abteilungsleiter der DRV" berufen ??? (Wieviel Ahnung vom aktuellen Fachrecht hat eigentlich so ein hoher Abteilungsleiter ? Und was sagt sein noch höherer Direktor eigentlich dazu ?)
der hat sich mit Dr. Rische gemeldet am apparat.
Selten so gelacht :-) Sie rufen bei Dr. Rische an (wie sind Sie zu dem denn durchgekommen ????) und der erklärt Ihnen die Anspruchsvoraussetzungen für eine EM- Rente . So so.... Dann zeigen Sie (oder lassen sich von Dr. Rische zeigen), wo diese tollen Änderungen im Gesetzesentwurf enthalten sind Sie dürfen schon mal schauen: http://www.portal-sozialpolitik.de/gesetze/gesetzgebung/gesetzge… bzw. http://www.bundesrat.de/cln_319/nn_39718/SiteGlobals/Forms/Suche… Spassvögel gibt es hier....
egal2014am 11.02.2014 | 23:21
Übrigens : Dr. Rische dankt Ihnen, dass Sie ihn zum "hohen" Abteilungsleiter degradiert haben :- ) Bisher hat er nur den Posten des Präsidenten der DRV Bund innegehabt und wollte sich als solcher wohl auch in den Ruhestand gehen :- )
lachnikam 11.02.2014 | 23:23
das war ein ganz bloeder zufall. ich hatte die nr. gewaehlt von der drv und hatte gleichzeitig etwas lt. meiner frau vorgelesen aus der zeitung. und just als die dame von der Drv sich meldete fragte meine frau nach : Wer ist wieder genesen ? und ich rief laut und ruppig : Angela Merkel und plötzlich sagte am anderen ende der leitung einer, Ja, hier her Dr. Rische !
Sozialröchler?am 11.02.2014 | 23:28
Wiederholt: Es gibt keine Begrenzung der Stundenzahl! Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist allein entscheidend das zeitliche Leistungsvermögen, das regelmäßig anhand der sozialmedizinischen Gutachten und Unterlagen festzustellen ist (abstrakte Betrachtungsweise). Mit anderen Worten: Der Onkel Doktor sagt, wie lange Sie noch arbeiten können. Wenn Ihr Bruttoentgelt bis 450 EUR liegt, prüft niemand die tatsächliche Stundenzahl nach. Das ist doch gar nicht so schwierig zu verstehen, dass man dazu irgendwelche "hohen Tiere" befragen müsste. Hier steht es schwarz auf weiß für alle Ungläubigen nachzulesen: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
lachnikam 11.02.2014 | 23:31
und dann habe ich geistesgegenwaertig geschaltet und ihm gesagt das das so nicht weiterginge mit den armen rentnern. er solle allen rentnern ab 01.07.2014 weihnachts- u urlaubsgeld zahlen. und sie duerften auch alle 450 euro hinzuverdienen. Ich habe dann nur noch gehört, wie er die hacken zusammenschlug und rief : Jawoll, Frau Bundeskanzlerin, empfehle mich und dann war das gespräch beendet.
egal2014am 11.02.2014 | 23:40
Helau :-) Und nun sage noch einer, Sozialrecht macht keinen Spass Haben Sie öfters so lustige Träume oder müssen Sie dazu spezielle Mittel zu sich nehmen ? Verraten Sie mir den Namen dieser Spassmacher ? Legalisiert Drogen für alle und gebt Euren Nachbarn auch was ab :-)
Herz1952am 11.02.2014 | 23:46
Dr. Herbert Rische ist der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund. Er hat sich im Dezember 2013 auf der Bundesversammlung positiv zur EM-Rentenreform eingesetzt, jedoch nicht unbedingt für die EM-Bestandsrentner. Er versteht aber bzw. weiß, das diese sehr unter der Reform 2001 gelitten haben. Er hat auch einen Vergleich zwischen 2001 und 2013 gemacht. Das hat mich auch überrascht. Während dieses Zeitraums ist die Rente für Erwerbs unfähige stetig gesunken (im Durchschnitt. Dr. Rische weiß mit Sicherheit, dass in dem Bereich Stundenanzahl "geschummelt" wird. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Motto: Glaube keiner Statistik oder Bilanz, die du nicht selbst gefälscht hast. Wie ich schon erwähnt habe, ich hatte einen einzigen Fall der telefonisch "nachgeprüft" wurde. Und wenn der Personalsachbearbeiter nicht allzu naiv ist, ist die Prüfung in 3 Minuten erledigt. Herz1952 Habe heute im Ministerium für Arbeit und Soziales angerufen, Meine E-Mail war leider nicht zu finden. Solle mich morgen nochmal melden. Ansonsten nochmal schreiben. Der Dr. Rische erscheint mir nicht so ignorant, wie manche Politiker, die heiße Themen so lange hin und herschieben, bis sie erkaltet sind. Herz1952
lachnikam 11.02.2014 | 23:50
was unter abstrakter betrachtungsweise zu verstehen ist steht in dem urteil LSG Niedersachsen bremen L1 R 562/10.:. ..Der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente werde nicht allein vom Gesundheitszustand des Versicherten abhängig gemacht (sog abstrakte Betrachtungsweise), sondern auch davon, ob er noch in der Lage sei, bei der konkreten Situation des (Teilzeit-) Arbeitsmarkts die ihm verbliebene Erwerbsfähigkeit zur Erzielung eines Erwerbseinkommens einzusetzen (BT-Drucks 14/4230 S 25).
lachnikam 12.02.2014 | 00:04
Urteil : bb) Wenn die Gesetzesbegründung (BT-Drucks 14/4230 S 23, 25) den der abstrakten Betrachtungsweise entgegengesetzten Begriff "konkrete Betrachtungsweise" in anderem Zusammenhang gebraucht, nämlich in Bezug auf sog "Arbeitsmarktrenten" bei teilweiser Erwerbsminderung, ändert dies hieran nichts. Jedenfalls kann daraus, dass der Gesetzgeber die sog "Arbeitsmarktrenten" beibehalten wollte, nicht geschlossen werden, dass er die konkrete Betrachtungsweise in Bezug auf die Fähigkeit eines Versicherten, mit seinem individuellen Leistungsvermögen eine Tätigkeit auszuüben, mit der auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein Erwerbseinkommen erzielt werden kann, abschaffen wollte. Hierfür ergeben sich aus der Gesetzesbegründung ebenso wenige Anhaltspunkte wie für die Annahme des LSG, der Gesetzgeber habe "den gesamten Komplex der Benennung von Verweisungstätigkeiten einschränken bzw abschaffen" wollen. is nix mit abstrakter betrachtungsweise nach dem aktuellen willen der sozialrichter ! kontkrete betrachtungsweise ist wieder angesagt.
lachnikam 11.02.2014 | 23:54
lest euch mal die urteile BSG B 13 R 78/09 R und LSG Niedersachsen - Bremen L 1 R 562/10 durch. dann taucht ihr in diesem forum die nächsten 3 wochen garantiert nicht mehr auf.
lachnikam 12.02.2014 | 00:14
Zitat von egal2014 anzeigenausblenden
und dann habe ich geistesgegenwaertig geschaltet und ihm gesagt das das so nicht weiterginge mit den armen rentnern. er solle allen rentnern ab 01.07.2014 weihnachts- u urlaubsgeld zahlen. und sie duerften auch alle 450 euro hinzuverdienen. Ich habe dann nur noch gehört, wie er die hacken zusammenschlug und rief : Jawoll, Frau Bundeskanzlerin, empfehle mich und dann war das gespräch beendet.
Helau :-) Und nun sage noch einer, Sozialrecht macht keinen Spass Haben Sie öfters so lustige Träume oder müssen Sie dazu spezielle Mittel zu sich nehmen ? Verraten Sie mir den Namen dieser Spassmacher ? Legalisiert Drogen für alle und gebt Euren Nachbarn auch was ab :-)
Mittelchen sind dazu nicht erforderlich, man muß sich einfach ein Landes- oder Bundessozialgerichtsurteil durchlesen am Abend. das wirkt mehr als 3 flaschen wein.
lachnikam 12.02.2014 | 12:04
hallo herr experte. danke für den hinweis. heisst das jetzt, daß jemand, der an 2 tagen die woche 5 std. arbeiten und sonst nicht, und nach den medizinischen unterlagen voll auf dauer erwerbsgemindert ist, sich keine sorgen machen muß ? oder heißt das nun er arbeitet zweimal 5 stunden, also unter 15 wochenstd. auf die woche, beweist aber durch die zwei tage, daß er über 3 stunden arbeiten kann und beweißt dadurch weiterhin, daß der teilarbeitsmarkt für ihn nicht verschlossen ist ( konkrete betrachtungsweise ) und er bekommt zur Strafe statt EM-Rente in zukunft harzt4 ? es ist sehr schwer zu verstehen. Bitte um ehrliche Antwort. vielen DAnk
lachnikam 12.02.2014 | 12:09
ich würde keine 5 tage mit 3 stunden aushalten. zweimal 5 stunden inklusive mehrere pausen geht gerdeeben und ist definitiv zum nachteil meiner restgesundheit wie bei allen. Ein experte könnte ja auch sagen, wenn sie an 5 werktagen genau 3 stunden arbeiten, dann fehlen ja eigentlich nur 5 minuten bis zu der Feststellung, daß sie erwerbsfähig sind. Also 5 x 1 minute pro tag. und dann würde dieser Experte sicherlich sagen, das glaube ich ihnen nicht, das es an insgesamt 5 minuten auf eine Woche scheitern soll. Ich verstehe diese ganz regelung einfach nicht. vielleicht bin ich zu dumm. entweder ganz abschaffen den hinzuverdienst oder stundenverteilung ignorieren. so werden die leute ja total verrückt bei diesen regelungen.
lachnikam 12.02.2014 | 13:10
ich glaube ich habe das jetzt begriffen die konkrete betrachtungsweise. man sagt wohl das ein voll erwerbsgeminderter auf dauer der zweimal 5 stunden arbeitet, der arbeitsmarkt als verschlossen gilt und er eine arbeitsmarktrente erhält. die sozialrichter sage in ihren urteilen aber alle, dadurch das der voll erwerbsminderungsrentner eine nebenjob ausführt, beweist er das der teilzeitarbeitsmarkt nicht verschlossen ist für ihn. was ist denn nun richtig ?
nicht mehr egalam 12.02.2014 | 13:34
Hallo zusammen, in meinen Augen betreibt dieser „hohe Abteilungsleiter“ nichts anderes als Rechtsverdreherei und Duldung von Sozialbetrug. Wenn dies Schule macht, geht demnächst jeder Vollerwerbsgeminderte an 2 Tagen in der Woche 7 Stunden arbeiten und legt für den Rest der Woche die Beine hoch. Wer 5 Std. am Tag arbeiten kann – und sei es nur einmal wöchentlich – ist zwar teilerwerbsgemindert (da unter 6 Std.), aber nicht voll erwerbsgemindert. Voll erwerbsgemindert bedeutet unter 3 Std. TÄGLICH. Entgegen den Vorurteilen in diesem Forum habe ich einen 450 € Job, täglich Mo-Do max. 2,75 Std. Ich arbeite von 9.15 bis 12.00 Uhr. Weshalb gibt es Gesetze, wenn diese nicht eingehalten werden (müssen)? freundliche Grüße
Der Rentneram 12.02.2014 | 14:14
Wo im Gesetz steht das.....was Sie da schreiben! Es gibt da doch immer noch den Begriff auf Kosten der Gesundheit arbeiten......und das können dann auch mal meh als 3 h sein.....entscheidend ist doch wohl eher ob das dauerhaft möglich ist oder nicht.....früher gabes mal den Begriff "halbunterschichtig" was bedeutete das man noch 2-4 h arbeiten konnte aber die volle Eu-Rente bekam! Der Rentner
egal (2)am 12.02.2014 | 16:45
Zitat von Der Rentner anzeigenausblenden
Hallo zusammen, in meinen Augen betreibt dieser „hohe Abteilungsleiter“ nichts anderes als Rechtsverdreherei und Duldung von Sozialbetrug. Wenn dies Schule macht, geht demnächst jeder Vollerwerbsgeminderte an 2 Tagen in der Woche 7 Stunden arbeiten und legt für den Rest der Woche die Beine hoch. Wer 5 Std. am Tag arbeiten kann – und sei es nur einmal wöchentlich – ist zwar teilerwerbsgemindert (da unter 6 Std.), aber nicht voll erwerbsgemindert. Voll erwerbsgemindert bedeutet unter 3 Std. TÄGLICH. Entgegen den Vorurteilen in diesem Forum habe ich einen 450 € Job, täglich Mo-Do max. 2,75 Std. Ich arbeite von 9.15 bis 12.00 Uhr. Weshalb gibt es Gesetze, wenn diese nicht eingehalten werden (müssen)? freundliche Grüße
Wo im Gesetz steht das.....was Sie da schreiben! Es gibt da doch immer noch den Begriff auf Kosten der Gesundheit arbeiten......und das können dann auch mal meh als 3 h sein.....entscheidend ist doch wohl eher ob das dauerhaft möglich ist oder nicht.....früher gabes mal den Begriff "halbunterschichtig" was bedeutete das man noch 2-4 h arbeiten konnte aber die volle Eu-Rente bekam! Der Rentner
früher... Ja eben, früher.
Rentneram 12.02.2014 | 17:28
Zitat von egal (2) anzeigenausblenden
Wo im Gesetz steht das.....was Sie da schreiben! Es gibt da doch immer noch den Begriff auf Kosten der Gesundheit arbeiten......und das können dann auch mal meh als 3 h sein.....entscheidend ist doch wohl eher ob das dauerhaft möglich ist oder nicht.....früher gabes mal den Begriff "halbunterschichtig" was bedeutete das man noch 2-4 h arbeiten konnte aber die volle Eu-Rente bekam! Der Rentner
früher... Ja eben, früher.
Das ist keine Antwort auf meine Frage....sondern nur Polemik!!! Also klären Sie mich als alten EU-Rentner auf!! MfG Der Rentner mit so einem Hals....
egal (2)am 12.02.2014 | 19:12
Warum haben Sie denn einen dicken Hals? Ich gebe nur wieder, was auf sämtlichen Formularen und Anträgen steht: Unter 3 Std. tgl. Leistungsfähigkeit - voll erwerbsgemindert 3- unter 6 Std. tgl. - halbe Erwerbsminderung und über 6 Std tgl. voll erwerbsfähig Nicht sauer sein und genießen Sie Ihre Rente.
lachnikam 12.02.2014 | 21:30
Absolut falsch Herr "egal". Sie müssen lernen, die gesetze richtig zu lesen. Wer täglich weniger als 3 Stunden unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes arbeiten kann, ist voll erwerbsgemindert. übliche Bedingungen sind eine 5 Werktagewoche. Vielleicht arbeiten die Menschen bei Ihnen in der Gegend ja alle nur Mittwochs und leben Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag die Beine hoch. Denken Sie doch einfach mal wie ein vernuenftiger Mensch.
lachnikam 12.02.2014 | 21:27
was "egal" da schreibt ist absolut falsch. nach rückfrage bei nicht nur einem DRV-Experten, geht es eindeutig nicht um einen Tag sondern um eine ganze Arbeitswoche. Nur das wäre üblich und sonst nix. wer also zweimal in der woche 4,5 std. arbeitet und sonst gar nicht, liegt damit 6 Stunden unter den erlaubten 15 stunden. Glauben Sie, Egal, allen ernstes, daß ein Richter Ihnen glaubt, daß sie jeden Tag arbeiten können, aber die letzten 10 minuten bis über 3 std. nicht mehr. der lacht sie aus. Die Verteilung der 15 std. kann jeder so machen wie er es möchte. ganz klare aussagen verschiedener sachbearbeiter, nicht zu verwechseln mit den antworten der call-center-damen. die sagen scheinbar immer was anderes. die haben aber auch keine ahnung
lachnikam 12.02.2014 | 22:56
ich z.b. bin definitiv nicht in der körperlichen Lage, jeden morgen 5 tage die woche pünktlich um 9 uhr irgendwo zu sein. das geht nicht. haben Sie keine krankheitsbedingten Akutphasen ? geht es Ihnen also so gut, daß sie jeden tag auf der matte stehen ? Das hört sich 10mal mehr nach Sozialbetrug an als alles andere. Und das sagen auch die meisten drv-angestellten. Es ist sehr viel anstrengender jeden Tag irgendwo hin zu müssen, als vielleicht 2 x 3,5 bis 5 Stunden an zwei einzelnen Tagen die Woche. jemand der 5 tage strukturiert ständig präsent ist, da frage ich mich, wo der krank sein soll...
lachnikam 12.02.2014 | 23:17
hier nochmal der entscheidende Gesetzestext : R2.3 (Quantitatives) Leistungsvermögen Nach der Legaldefinition des § 43 Abs. 1 S. 2 SGB VI ist teilweise erwerbsgemindert der Versicherte, dessen Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich liegt; volle Erwerbsminderung kann nach § 43 Abs. 2 S. 2 SGB VI dagegen erst dann angenommen werden, wenn das Restleistungsvermögen auf unter 3 Stunden täglich herabgesunken ist. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist damit allein entscheidend das zeitliche Leistungsvermögen, das regelmäßig anhand der sozialmedizinischen Gutachten und Unterlagen festzustellen ist (abstrakte Betrachtungsweise). Siehe hierzu aber die Ausführungen zur konkreten Betrachtungsweise in Abschnitt R3.2.2 der RAA zu § 43 SGB VI >>(SGB VI § 43 R3.2.2). Rentenrechtlich relevant ist eine Erwerbsminderung unter Beachtung der Regelung des § 43 Abs. 3 SGB VI erst dann, wenn das Leistungsvermögen auf unter 6 Stunden täglich herabgesunken ist; .!!!!!!!!!!..................hierbei ist nach der Gesetzesbegründung eine regelmäßige Arbeitszeit im Rahmen einer 5-Tage-Woche zugrunde zu legen. ..................!!!!!!!!!!!!!!!!. Ist das Leistungsvermögen entsprechend gemindert, liegt entweder teilweise oder volle Erwerbsminderung vor. Die subjektive Zumutbarkeit einer Tätigkeit unter dem Gesichtspunkt der Ausbildung/des Status der bisherigen beruflichen Tätigkeit sowie die Frage, ob der Versicherte bisher abhängig beschäftigt oder selbständig erwerbstätig war, sind ohne rechtliche Bedeutung. Als Maßstab für die Feststellung des zeitlichen Leistungsvermögens kommt vielmehr jede nur denkbare Tätigkeit (auch leichtester Art), die es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, in Betracht. Die untere Grenze stellen dabei verständlicherweise solche Tätigkeiten dar, die allenfalls geringe Anforderungen an das physische und psychische Leistungsvermögen stellen. Solange der Versicherte noch in der Lage ist, eine solche Tätigkeit wenigstens 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auszuüben, liegt weder teilweise noch volle Erwerbsminderung bei ihm vor. Dem Umstand, dass ein Versicherter eine berufliche Tätigkeit konkret ausübt, kann jedoch im Einzelfall ein stärkerer Beweiswert zukommen als den medizinischen Feststellungen, da der Versicherte durch die Ausübung der Tätigkeit dokumentiert, dass er in der Lage ist, noch in einem bestimmten Umfang erwerbstätig zu sein. Das muss jedenfalls dann gelten, wenn die Tätigkeit nicht durch häufige oder längere Phasen der Arbeitsunfähigkeit unterbrochen wird (BSG SozR 2200 § 1247 RVO Nr. 12). Im Rahmen der Beurteilung des zeitlichen Leistungsvermögens außer Betracht bleibt dagegen eine Tätigkeit, die der Versicherte auf Kosten seiner Gesundheit ausübt oder die er nur unter unzumutbaren Schmerzen auszuüben in der Lage ist. Denn entscheidend für die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist, ob der Versicherte im Stande, d. h. fähig ist, eine Tätigkeit in einem bestimmten Rahmen auszuüben (BSGE 28, 271). Gleiches gilt, wenn es sich bei der Erwerbstätigkeit um eine, z. B. aufgrund einer besonderen Gestaltung des Arbeitsvertrages, vom Regelfall eines Beschäftigungsverhältnisses abweichende günstige Arbeitsgelegenheit handelt oder wenn die Beschäftigung nur vergönnungsweise - der Arbeitgeber beschäftigt den Versicherten weiter, obwohl dieser den Anforderungen, die die Tätigkeit an ihn stellt, gesundheitsbedingt nicht mehr gewachsen ist - ermöglicht wird. Als Regulativ gilt in diesen Fällen die Vorschrift des § 96a SGB VI. zum Seitenanfang Und genau das ist das, was mir dieser Rentenexperte der DRV gesagt hat. das ist entscheidend und er hat auch noch gesagt, daß es die "Ein-Tag-Stundenzahl" schon seit vielen Jahren nicht mehr gibt.
egal2014am 12.02.2014 | 23:45
Zitat von lachnik anzeigenausblenden
Ach , "lachnik", das was Sie da oben (ohne Quellenangabe) zitiert haben, ist kein Gesetzestext, sondern ein Teil der "Rechtlichen Arbeitsanweisungen" der Regionalträger der DRV. Und um diese schert sich jeder Sozialrichter einen feuchten Kehricht.... Dr. Rische , "hohe Abteilungsleiter", verschiedene Rentenexperten ohne Namen , Sachbearbeiter (ja die gibt es bei der DRV wirklich), Callcenter- Damen ( von denen habe ich noch nichts gehört), in welchem Kosmos leben Sie eigentlich ??? Und dabei könnte alles so einfach sein: Lesen Sie sich doch nur mal den § 43 SGB VI durch (ohne mutwillige Interpretation nicht vorhandener Aussagen zur 5- Tage - Woche ) Aber was halten Sie denn von der Passage "Dem Umstand, dass ein Versicherter eine berufliche Tätigkeit konkret ausübt, kann jedoch im Einzelfall ein stärkerer Beweiswert zukommen als den medizinischen Feststellungen, da der Versicherte durch die Ausübung der Tätigkeit dokumentiert, dass er in der Lage ist, noch in einem bestimmten Umfang erwerbstätig zu sein." aus der zitierten RAA ??? Will heißen: ärztlicher Dienst stellt fest: Rein sozialmedizinsch könnten Sie eigentlich nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten, tatsächlich arbeiten Sie aber an 2 oder 3 Tagen knapp 5 Stunden. Da kann man schon am Votum des ärztlichen Dienstes zweifeln ....
nicht mehr egalam 13.02.2014 | 09:39
Zitat von lachnik anzeigenausblenden
Jetzt machen Sie mal nicht so dicke Backen, Herr oder Frau "lachnik". Ich habe mein Leben so strukturiert, dass ich von Mo - Do, jeweils max. 2,75 Std. einem Bürojob nachgehe. Wenn ich das an einigen Tagen aus gesundheitlichen Gründen nicht schaffe, reicht ein Anruf, dass ich an diesem Tag nicht ins Büro komme. Der Arbeitgeber weiß von meinen Einschränkungen. Ich werde in meinem Job nur für die Std. bezahlt, die ich tatsächlich auch im Büro bin. Ob es nun anstrengender ist, an 2 Tagen 5 Std. zu arbeiten oder an 4 Tagen max. 2,75, sollte doch jedem Betroffenen selbst überlassen sein. Ich könnte keine 5 Std. am Stück leisten, auch nicht mit entsprechenden Pausen. Übrigens sprechen Sie von "jeden Tag". Bei uns in der Gegend hat eine Woche 7 Tage und nicht nur 4. Das heißt, ich habe 3 Tage infolge frei. Ich frage mich hingegen, wie "krank" denn jemand ist, der 5 Std. am Tag schafft und sei es nur an 2 Tagen in der Woche. Und jetzt halten Sie mal bitteschön den Ball flach. Sie haben doch jetzt die Meinung(en) der Rentenexperten, also sind Sie doch auf der "sicheren" Seite, oder? Übrigens brauche ich mir keine Erklärung für den Rentenexperten zu stricken, da ich so oder so die Grenze nicht überschreite. Alles Gute Ihnen. Grüße von mir
nicht mehr egalam 13.02.2014 | 09:43
Zitat von lachnik anzeigenausblenden
Jetzt machen Sie mal nicht so dicke Backen, Herr oder Frau "lachnik". Ich habe mein Leben so strukturiert, dass ich von Mo - Do, jeweils max. 2,75 Std. einem Bürojob nachgehe. Wenn ich das an einigen Tagen aus gesundheitlichen Gründen nicht schaffe, reicht ein Anruf, dass ich an diesem Tag nicht ins Büro komme. Der Arbeitgeber weiß von meinen Einschränkungen. Ich werde in meinem Job nur für die Std. bezahlt, die ich tatsächlich auch im Büro bin. Ob es nun anstrengender ist, an 2 Tagen 5 Std. zu arbeiten oder an 4 Tagen max. 2,75, sollte doch jedem Betroffenen selbst überlassen sein. Ich könnte keine 5 Std. am Stück leisten, auch nicht mit entsprechenden Pausen. Übrigens sprechen Sie von "jeden Tag". Bei uns in der Gegend hat eine Woche 7 Tage und nicht nur 4. Das heißt, ich habe 3 Tage infolge frei. Ich frage mich hingegen, wie "krank" denn jemand ist, der 5 Std. am Tag schafft und sei es nur an 2 Tagen in der Woche. Und jetzt halten Sie mal bitteschön den Ball flach. Sie haben doch jetzt die Meinung(en) der Rentenexperten, also sind Sie doch auf der "sicheren" Seite, oder? Übrigens brauche ich mir keine Erklärung für den Rentenexperten zu stricken, da ich so oder so die Grenze nicht überschreite. Alles Gute Ihnen. Grüße von mir
lachnikam 13.02.2014 | 10:23
sehr interessant. Ihre Erkrankung macht also jeden Tag Pause zwischen 09.15 und 12 uhr . es gibt z.b. MS-Kranke, deren Schübe unvorhergesehen sind und aus dem nichts auftreten. es kann diesen leuten tags zuvor noch gut gehen und nächsten tag können sie nicht mal mehr aufstehen. Und sie glauben, ein arzt könnte bei ihnen nicht auf die Idee kommen, daß wenn sie jeden Tag kurz vor 3 stunden zusammensacken, daß dies nicht konstruiert ist ? und nehmen sie nochmals deutlich zur Kenntnis : erst wenn sie jeden tag gemessen an einer 5-tage woche jeden tag über 3 std. arbeiten sind sie nicht mehr voll erwerbsgemindert. das sagt ihnen hier jeder experte. das nennt sich übliche bedingung eines arbeitsmarktes. sie können nicht über andere urteilen und für sich selbst in anspruch nehmen sowohl juristisch als auch medizinisch integer zu sein, was bei ihnen sicher der Fall ist. . das gehört sich nicht. es gibt auch noch andere erkrankungen als die ihre, mit denen sie vielleicht nie tauschen würden. und genau aus diesen guten gründen orientiert sich die Drv an dem "Regulativ 450,, Euro "
lachnikam 13.02.2014 | 10:30
Dann kann man sie nur beglückwünschen, daß sie ihre krankheit "strukturieren" können. Bei mir kommt und geht sie, wann es ihr beliebt. und diese erkrankung fragt mich insbesondere auch nicht, ob ich meine woche durchstrukturiert habe oder nicht. das ist ihr wurscht. wenn meine erkrankung sagt, du bleibst liegen, dann bleibe ich liegen, ob ich will oder nicht....
lachnikam 13.02.2014 | 10:36
wenn sie das glück haben, ihrer erkrankung sagen zu können, daß sie nur vor 09.15 und nach 12 uhr erwünscht ist, toll. ich kann immer nur hoffen, daß ich mit diesen 2 5-stunden tagen glück habe und es an diesen tagen nicht mit akutschüben kollidiert.
nicht mehr egalam 13.02.2014 | 11:42
Ich bin krank, nicht tot. Und lesen Sie doch mal bitte richtig... wenn es nicht geht, bleibe ich únbezahlt zuhause. Jetzt verstanden? Sie schaffen es doch scheinbar auch wie von Geisterhand, an 2 Tagen für 5 Std. aus dem Bett. Thema erledigt. Langsam wird es nur noch lächerlich.
...am 13.02.2014 | 14:01
40 Beiträge zu diesem Thema.... Und ungefähr 30 davon von einem Teilnehmer... Nur zum besseren Verständnis : Das hier ist kein Chat !!!
lachnikam 14.02.2014 | 11:24
an "Nicht-mehr-Egal" : es soll ja leute geben, die zaubern ihre erkrankung immer dann aus dem hut, wenn sie sie brauchen. zum glück gehören sie nicht zu denen.
lachnikam 15.02.2014 | 17:43
Zitat von egal2014 anzeigenausblenden
Jedes Unternehmen mit mindestens 200.000 Kunden hat ein "Front-Office" oder Call-Center. Falls es Ihnen noch keiner mitgeteilt hat, die DRV-Bund betreut 20.000.000 Millionen Rentner !!!!! Die DRV-Bund ist ein straff durchorganisiertes Unternehmen des Bundes und keine altbackene "chaotisch" eingerichtete Familien-Backstube. Und somit gibt es dort natürlich auch ein Front-Office, in dem Telefonistin arbeiten, die die 20 Millionen Rentner telefonisch im Standard-Bereich betreuen und Auskünfte erteilen. Diese Mitarbeiter sind geschult, aber keine Berufsjuristen wie die DRV-Angelstellten selbst. Nehmen Sie die heutige Welt mal besser zur Kenntnis, dann ersparen Sie sich solche peinlichen Beiträge
lachnikam 15.02.2014 | 17:57
Zitat von egal2014 anzeigenausblenden
Was glauben Sie denn wohl, warum der Gesetzgeber ausdrücklich im Gesetz stehen hat, "unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes" ????? Googeln Sie doch einfach mal es gibt unzählige Anwälte, die dort juristisch einwandfrei darlegen, daß die übliche Bedingung des Arbeitsmarktes eine 5-Tage-Woche ist. Das kann doch nicht so schwer zu begreifen sein...
lachnikam 15.02.2014 | 17:45
Vielleicht sind Sie, egal2014 der Meinung alleine auf der Welt zu sein. Es sind aber noch gut 20 Millionen andere Bürger da, die ebenfalls eine Rente bekommen und die DRV anrufen.
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