Hallo Roman K,
sollte Ihre Krankenkasse Sie nicht schriftlich aufgefordert haben einen Rehabilitationsantrag zu stellen, müssen Sie auch keinen Antrag stellen. Dürfen dies jedoch gerne machen. Die Rentenversicherung müssten Sie über die Voraussetzungen nicht informieren. Bei der Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, kommt es immer auf den Zeitpunkt der Erwerbsminderung an und wird im Leistungsfall mit geprüft. Hierbei ist es wichtig, dass Ihr Versicherungskonto vollständig ist.
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen oder auch das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung