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Experten-Antwort

Keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente - trotzdem zur Reha?

von Roman K. 30.01.2025 | 18:12
209 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seit July 2024 bin ich krank geschrieben wegen aggressiven Lungenkrebs und seit der 2 Woche im August 2024 bekomme ich Krankengeld. Nach 6 Chemos bekomme ich nun Immuntherapie bis zum Lebensende. Meine Krankenkasse möchte das ich bald bzw. zeitnah eine Reha beantrage. Natürlich versucht die Kasse mit großer Wahrscheinlichkeit das ich nach der Reha den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen muss damit diese das Krankengeld bis zur Vollendung der 72 Wochen nicht weiter zahlen muss. Allerdings steht mir keine EU Rente laut letzter Mitteilung zu da ich in den letzten 5 Jahren keine 36 Monate in die Rente einbezahlt habe. Soll ich die Krankenkasse darüber informieren? Oder soll ich beim Reha Antrag die Rentenversicherung gleich darüber informieren? Ich brauche das Krankengeld bis zum Ende der 72 Wochen. Was gibt es für Möglichkeiten um das Krankengeld auszuschöpfen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Roman K,

 

sollte Ihre Krankenkasse Sie nicht schriftlich aufgefordert haben einen Rehabilitationsantrag zu stellen, müssen Sie auch keinen Antrag stellen. Dürfen dies jedoch gerne machen. Die Rentenversicherung müssten Sie über die Voraussetzungen nicht informieren. Bei der Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, kommt es immer auf den Zeitpunkt der Erwerbsminderung an und wird im Leistungsfall mit geprüft. Hierbei ist es wichtig, dass Ihr Versicherungskonto vollständig ist.

 

Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen oder auch das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) gern zur Verfügung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Vorwegam 30.01.2025 | 18:25
EU-Rente gibt es nicht mehr , sondern, wie Sie selber schon bemerkt haben , die Erwerbsminderungsrente. Wenn Sie in den letzten Jahren ihre Krankenkasse nicht gewechselt haben weiß diese eigentlich, ob Sie in die Rentenkasse einbezahlt haben .Grundsätzlich können Sie einen Reha-Antrag bei der Krankenkasse stellen. Sollte diese sich nicht zuständig fühlen wird ihr Antrag von dort an die Rentenversicherung weitergeleitet. Das geht auch umgekehrt ( Reha-Antrag an die DRV- die leitet weiter an die KK...) Sie schreiben "Meine Krankenkasse möchte das ich bald bzw. zeitnah eine Reha beantrage " : Wenn ihre Krankenkasse Sie mit einer Frist von 10 Wochen dazu aufgefordert hat müssen Sie dieser Aufforderung nachkommen, wenn Sie ihren Anspruch auf Krankengeld nicht verlieren wollen. Wie schnell Sie dann die Zusage zu einer Reha bekommen bleibt abzuwarten.
EMam 30.01.2025 | 18:26
Stellen Sie den Antrag. Wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird er automatisch an die Krankenkasse weitergeleitet. Die Krankenkasse wird sich nicht auf Ihre Aussage verlassen, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt sind.
Rentenschmiedam 31.01.2025 | 09:17
Es ist der Krankenkasse herzlich egal ob Sie einen Rentenanspruch haben. Das Vorhaben zielt lediglich darauf ab dass geprüft wird ob und in welchem Umfang Ihre Erwerbsfähigkeit gemindert ist. Sind Sie z.Bsp. voll erwerbsgemindert ist die Krankenkasse aus der Krankengeldzahlung raus. Mit besten Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
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