Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kleingewerbe Anmeldung Produkt Herstellung GFK Formenbau Prototypenbau

von Formenbauer 06.03.2024 | 22:19
211 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrtes Team, da ich keinen finden kann der mich auf meinem Weg und diese speziellen Tätigkeit im Hobbybereich beraten konnte, hoffe ich hier auf ein paar gute Ratschläge und eventuell Hinweise. Ich beziehe seit vielen Jahren Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ich möchte sehr gerne mit meinem Modellbau-Hobby etwas hinzuverdienen. Ich stelle aus Glasfaserverbund Material GFK Flugzeuge und andere Gegenstände her, bis hin zu Verkleidungen oder Veredelungen für Fahrzeuge oder Motorräder. Da es meine Gesundheit nicht zulässt, würde ich am Tag unter die drei Stundenregelung kommen und auch unter die Hinzuverdienstgrenze von 17.823,75 € würde ich bleiben. Meine Frage wäre nun wie ist der Ablauf von einer Anmeldung speziell als Kleingewerbe, leider finde ich diesbezüglich nur Formulare und Informationen für eine normale Gewerbeanmeldung und nicht was speziell auf Kleingewerbe zugeschnitten ist. Auch bin ich mir nicht sicher ob diese Ausübung meiner Tätigkeiten einer Handwerkskammer oder dergleichen unterliegt. Ich finde irgendwie keine Beratungsmöglichkeiten die Speziell auf mein Hobby oder besser gesagt eventuelles Kleingewerbe passt. Ich hoffe das diese Fragen jemanden erreicht der mir etwas Beratung anbieten kann da meine Fragen sicherlich über die normalen Fragen hinaus gehen als auf dieser Plattform gedacht. Vielen Dank schon im Vorraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Formenbauer,

 

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zu Themen außerhalb dieses Rechtsgebiets zu beantworten, Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie mit Ihren Fragen an das zuständige Gewerbeamt und die darüber hinaus tangierten Behörden/Einrichtungen verweisen muss.


 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

gut überlegenam 06.03.2024 | 23:14
Seitens der Rentenversicherung dürfen Sie (unter Berücksichtigung der erlaubten Zeiten) aktuell sogar 18.558,75 EUR hinzuverdienen. Dies ist ein Bruttobetrag und würde in Ihrem Fall anhand des im Steuerbescheid festgestellten steuerpflichtigen Gewinns (Einnahmen minus Ausgaben) berücksichtigt werden. Die 'Aufnahme der Tätigkeit' (ab dem Zeitpunkt, dass Sie damit tatsächlich Erwerb erzielen wollen) müssten Sie der DRV mitteilen, und dabei auch gleich mitbeschreiben, was Sie da so machen und in welchem Umfang. Außerdem sollten Sie dort auch klären, ob diese Tätigkeit RV-Pflichtig ist. denn grundsätzlich sind Sie auch als 'Selbstständiger' versicherungspflichtig. Eine Gewerbeanmeldung ist 'freiwillig', ggfs. aber ist es ein Handwerksberuf, der dann ggfs.in der entsprechenden Handwerkskammer eingetragen wird (und vermutlich Beiträge kostet). Hierzu müssten Sie sich an entsprechenden Stellen erkundigen. Damit Sie beim Finanzamt Ihre Einnahmen versteuern können, melden Sie sich dort an und dies zunächst 'nebenberuflich', denn hauptberuflich sind Sie Rentner. Dort können Sie selbst entscheiden, ob Sie als 'Kleinunternehmer' fungieren wollen oder darauf verzichten. Dies hat aber nur etwas mit der Umsatzsteuer zu tun. Dazu sollten Sie also auch noch weiter recherchieren bzw. sich von einem Steuerberater beraten lassen (die Kosten hierfür sind dann auch gleich 'Betriebsausgaben', die den Gewinn mindern :-) Ihre Krankenkasse wird auch etwas vom Kuchen abhaben wollen (deshalb 'nebenberuflich'), also kontakten Sie diese auch spätestens wenn es los geht. Und informieren Sie sich auch auf den Seiten der KSK. Das ist die speziell für 'Künstler' zuständige Künstlersozialkasse. Evtl. wäre die für Sie zuständig, je nachdem, wie 'kreativ' ihr Hobby tatsächlich ist und wer ihre voraussichtlichen Auftraggeber sein werden. Da also mal rein zu schauen schadet sicherlich nicht... Ansonsten recherchieren Sie bitte auch unter 'Existenzgründung', da gibt es weitere hilfreiche Tipps, die aber den Rahmen dieses Forums der Rentenversicherung sprengen würden. So, noch mehr Tipps gibt's hier nun nicht :-) Produzieren Sie erst einmal ein paar Prototypen, damit Sie auch Verkaufsargumente für Ihre Kunden anhand von Beispielen haben. Viel Erfolg!
Das Wort zum Mittwochabend am 07.03.2024 | 07:37
Zitat von gut überlegen anzeigen
gut überlegen schrieb

Seitens der Rentenversicherung dürfen Sie (unter Berücksichtigung der erlaubten Zeiten) aktuell sogar 18.558,75 EUR hinzuverdienen. Dies ist ein Bruttobetrag und würde in Ihrem Fall anhand des im Steuerbescheid festgestellten steuerpflichtigen Gewinns (Einnahmen minus Ausgaben) berücksichtigt werden. Die 'Aufnahme der Tätigkeit' (ab dem Zeitpunkt, dass Sie damit tatsächlich Erwerb erzielen wollen) müssten Sie der DRV mitteilen, und dabei auch gleich mitbeschreiben, was Sie da so machen und in welchem Umfang.

Außerdem sollten Sie dort auch klären, ob diese Tätigkeit RV-Pflichtig ist. denn grundsätzlich sind Sie auch als 'Selbstständiger'

versicherungspflichtig.

Eine Gewerbeanmeldung ist 'freiwillig', ggfs. aber ist es ein Handwerksberuf, der dann ggfs.in der entsprechenden Handwerkskammer eingetragen wird (und vermutlich Beiträge kostet). Hierzu müssten Sie sich an entsprechenden Stellen erkundigen.

Damit Sie beim Finanzamt Ihre Einnahmen versteuern können, melden Sie sich dort an und dies zunächst 'nebenberuflich', denn hauptberuflich sind Sie Rentner. Dort können Sie selbst entscheiden, ob Sie als 'Kleinunternehmer' fungieren wollen oder darauf verzichten. Dies hat aber nur etwas mit der Umsatzsteuer zu tun. Dazu sollten Sie also auch noch weiter recherchieren bzw. sich von einem Steuerberater beraten lassen (die Kosten hierfür sind dann auch gleich 'Betriebsausgaben', die den Gewinn mindern :-)

Ihre Krankenkasse wird auch etwas vom Kuchen abhaben wollen (deshalb 'nebenberuflich'), also kontakten Sie diese auch spätestens wenn es los geht.

Und informieren Sie sich auch auf den Seiten der KSK. Das ist die speziell für 'Künstler' zuständige Künstlersozialkasse. Evtl. wäre die für Sie zuständig, je nachdem, wie 'kreativ' ihr Hobby tatsächlich ist und wer ihre voraussichtlichen Auftraggeber sein werden.

Da also mal rein zu schauen schadet sicherlich nicht...

Ansonsten recherchieren Sie bitte auch unter 'Existenzgründung', da gibt es weitere hilfreiche Tipps, die aber den Rahmen dieses Forums der Rentenversicherung sprengen würden.

So, noch mehr Tipps gibt's hier nun nicht :-) Produzieren Sie erst einmal ein paar Prototypen, damit Sie auch Verkaufsargumente für Ihre Kunden anhand von Beispielen haben. Viel Erfolg!

Amen!
Formenbauer am 11.03.2024 | 11:53
Hallo, vielen Dank der ausführlichen Informationen. Ich habe folgendes gelesen "Das Gesetz sagt aber auch das man die 18550€ durch 14 teilen muss ( wegen Urlaubs und Weihnachtsgeld ) . Und der Verdienst nicht höher als 25€ die Stunde sein darf. Dann kannst du dir selber ausrechnen, wie viel du eigentlich verdienen kannst. Deine Ausgaben dürfen in dem Falle nicht gegengerechnet werden!" Ist die Information so korrekt? Und ab wann und wie genau, also mit welchem Inhalt" sollte die Rentenstelle Informiert werden. Besten Dank
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026