Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Krankheit Altersteilzeit

von MartinS03.03.2009 | 11:24
2582 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Was passiert, wenn ich in der Arbeitsphase meiner Altersteilzeit länger als 6 Wochen krank geschrieben bin? Was passiert in der Freistellungsphase?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im Zeitraum der Altersteilzeit wird die ursprüngliche Arbeitszeit halbiert. Dies geschieht beim Blockmodell dadurch, dass während der Arbeitsphase voll und während der Freistellungsphase gar nicht gearbeitet wird. Durch die volle Arbeit während der Arbeitsphase wird ein Wertguthaben gebildet, das während der Freistellungsphase entspart wird. Neben dem halbierten tatsächlichen Arbeitsentgelt stockt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Nettoarbeitsentgelt auf und zahlt außerdem zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge.

Beim Blockmodell kommt ein Krankengeldbezug nur während der Arbeitsphase in Betracht. Während der Freistellungsphase ruht der Anspruch auf Krankengeld, soweit auf Grund der Vorarbeit ein Wertguthaben zum Entsparen zur Verfügung steht. Die Krankschreibung spielt daher in der Freistellungsphase keine Rolle.

In der Arbeitsphase gibt es bei Bezug von Krankengeld folgende Fallgestaltungen:

1. Sofern weder Aufstockungsbeträge noch zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden, muss die volle Zeit des Krankengeldbezuges nachgearbeitet werden.

2. Werden nur Austockungsbeträge und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, ohne das der Arbeitgeber das Wertguthaben in der Höhe aufstockt, in der durch die Arbeitsunfähigkeit Wertguthaben nicht angespart werden konnte, ist eine Nacharbeit für die Hälfte der Zeit des Krankengeldbezuges erforderlich.

3. Vermehrt der Arbeitgeber das Wertguthaben in der Höhe, in der durch die Arbeitsunfähigkeit ein Wertguthaben nicht angespart werden konnte, und werden Aufstockungsbeträge und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, ist eine Nacharbeit nicht erforderlich. Der Versicherte ist in diesen Fällen so gestellt, als würde er die Arbeitsphase normal weiterführen.

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026