Wir empfehlen Ihnen, sich persönlich beraten zu lassen. In der Regel wurde die Verlängerung (bzw. Zuschlag bei Bestandsrenten) der Erziehungszeiten um 1 Jahr (sog.Mütterrente I) automatisch vorgenommen und demjenigen zugeordnet, bei dem Erziehungszeit bereits bis zum 12.Monat anerkannt war. Gleiches für das weitere halbe Jahr (sog.Mütterrente II). Wie es nun bei Ihnen und Ihrer Frau gelaufen bzw. anerkannt ist und ob es da (überhaupt)noch Möglichkeiten der Gestaltung gibt, sollte in einem individuellen Beratungsgespräch geklärt werden.