Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Torben,
Ihre Frage lässt sich im Rahmen dieses Forums nicht beantworten, da wir keine Einsicht in Ihre Rentenversicherungsunterlagen haben.
Aus unserer Sicht wäre es daher zielführender, wenn Sie sich persönlich durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen.
Der Berater kann normalerweise sehen, ob es einen Befreiungsbescheid im Jahr 2006 gab und auf welcher Grundlage die Befreiung erfolgte.
Darüber hinaus muss mit dem Rentenversicherungsträger geklärt werden, ob eine Nachforderung der Beiträge entsteht, ab wann und in welcher Höhe. Dies kann hier nicht erläutert werden.
Sie können dem Rentenversicherungsträger sofort mitteilen, dass Sie bei einer Beitragsnachforderung eine Ratenzahlung vereinbaren möchten.
Dies können Sie bereits in dem Beratungsgespräch vermerken lassen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
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