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Experten-Antwort

Nachforderung

von Torben19.11.2023 | 12:00
297 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit 2006 Handelsvertreter und habe mich damals von der Rentenversicherung befreien lassen. Weil ich dachte dass meine Auftraggeber meine Kunden sind und nicht das eine Unternehmen für das ich als Handelsvertreter arbeite. Ich habe dann ab Beginn eine Rürupversicherung abgeschlossen. Seit 2021 habe ich nun einen Angestellten. Nun wollte ich mich zusätzlich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung anmelden und habe dabei herausgefunden dass man als Handelsvertreter mit nur einem Auftraggeber pflichtversichert in der Rentenversicherung ist. Was soll ich jetzt machen? Wenn ich die Beiträge für die letzten 17Jahre nachzahlen muss und noch Säumnisszuschläge dann bin ich bei ca. 100.000€ Beiträge und 140.000€ Säuminszuschlag. Das würde mich finanziell ruinieren. Ich habe das in keinster Weise gewusst das ich pflichtversichert bin. Sonst hätte ich einfach von Anfang an eingezahlt. Die Rürup war in der gleichen Höhe wie die gesetzliche Rente. Kann man vielleicht mit der Rentenversicherung eine nachträgliche Stundung der Beiträge vereinbaren ohne dei Säuminszuschläge? Ich habe wirklich Angst wegen meiner Unwissenheit in den Ruin geschickt zu werden.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.11.2023 | 12:01

Hallo Torben,

 

Ihre Frage lässt sich im Rahmen dieses Forums nicht beantworten, da wir keine Einsicht in Ihre Rentenversicherungsunterlagen haben.
Aus unserer Sicht wäre es daher zielführender, wenn Sie sich persönlich durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen. 
Der Berater kann normalerweise sehen, ob es einen Befreiungsbescheid im Jahr 2006 gab und auf welcher Grundlage die Befreiung erfolgte.

Darüber hinaus muss mit dem Rentenversicherungsträger geklärt werden, ob eine Nachforderung der Beiträge entsteht, ab wann und in welcher Höhe. Dies kann hier nicht erläutert werden. 

Sie können dem Rentenversicherungsträger sofort mitteilen, dass Sie bei einer Beitragsnachforderung eine Ratenzahlung vereinbaren möchten.

Dies können Sie bereits in dem Beratungsgespräch vermerken lassen.

 

13 Antworten

Weites Feldam 19.11.2023 | 12:06
Das ist ein weites und komplexes Feld. Hier ist vermutlich professionelle Hilfe eines Fachanwaltes für Sozialrecht notwendig. Die DRV-Experten werden Ihnen in diesem öffentlichen Forum hier wohl ohne Kenntnis aller Details auch nicht wirklich helfen können
auweiaam 19.11.2023 | 12:09
Wer keine Rente beantragt, bekommt auch keine. Vielleicht hilft ja, einfach weiter ignorieren und rechtzeitig sterben ;-)
-;-am 19.11.2023 | 12:18
auweiaam 19.11.2023 | 12:25
Weiß er doch schon. evtl. fallen 3 Jahre am Anfang und 2 Jahre mit Angestelltem weg. Das Grundproblem bleibt.
Königam 19.11.2023 | 14:12
Nichtwissen schützt vor Strafe nicht. Sie sollten schnellstmöglich zu Ihrem zuständigen Rententräger Kontakt aufnehmen und die Zahlungsmodalitäten individuell klären. Ein Forum kann Ihnen da nicht helfen.
BPam 19.11.2023 | 17:39
Das ist nicht Unwissenheit, sondern Dummheit. Um die rückwirkenden Beitragszahlungen kommen Sie nicht herum. Sie haben sich diese Beiträge jahrzehntelang auch gespart, ohne sich darüber Gedanken zu machen. Da fehlt mir jedes Verständnis.
Zaram 19.11.2023 | 18:36
Da bestätigt es sich wieder, eine fehlende Unterschrift, ein vergessenes Formular, eine versäumte Frist, ein verspäteter Antrag und man ist ruiniert.
Torbenam 19.11.2023 | 18:46
Danke für das Kommentar, das löst endlich mein Problem. Endlich jemand der mir in einem Forum helfen konnte und nicht nur seine vollkommen überflüssig nicht lösungsorientierte Meinung hinschreibt. Herzlichen Dank Vielleicht kann mir jemand wirklich helfen und Tips geben wie ich das Problem lösen kann. Natürlich muss ich die Beiträge nachzahlen, aber vielleicht gibt es die Möglichkeit bei Selbstanzeige die Säuminszuschläge zu vermeiden. Da ich ja nicht aus Vorsatz gehandelt habe.
Königam 19.11.2023 | 19:51
Was zunächst individuell zu klären wäre! Bitte keine falschen Hoffnungen wecken. Hier kann doch nur vermutet werden. Es bleibt bei aller Laberei dabei. Schnellstmöglich zur Klärung mit dem zuständigen Rententräger in Verbindung setzen und nicht noch Zeit in einem anonymen Forum verplempern, das doch keine direkte Hilfe bieten kann.
Tatsacheam 19.11.2023 | 19:57
Zitat von Torben anzeigen
Es gibt auch in einem Forum keine Lösung für Ihr Verhalten! Da müssen Sie durch, ob Ihnen die Antworten nun gefallen oder nicht. Hier wird Ihnen keiner eine Antwort geben, die Ihnen gefallen wird. Was den Rückzahlungszeitraum, Stundung und Säumniszuschläge angeht, das müssen Sie konkret und direkt mit Ihrem zuständigen Rententräger abklären und zwar schnell, ohne weitere Verzögerungen.
Corneliusam 20.11.2023 | 08:46
Geht's noch ein bisschen dramatischer? Schuld sind immer die anderen, oder? Man muss sich halt bewusst sein, dass Tun oder Nichttun Konsequenzen haben.
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