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Experten-Antwort

Nachteil Schwerbeh. ?

von Adam K.16.06.2015 | 19:39
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18 Antworten

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Bin 54 geb. Schwerbeh.,45 Beitragsj. voll, Firma ab 1.6. Pleite, habe mich arbeitslos gemeldet. Rente ohne Abschlag gibt es für mich mit 63J. u 4 Monate. Wie lange bekomme ich ALG 1 ? Kann mir meine Schwerbeh. zum Nachteil werden? das ich in Rente mit Abschlag muß? Wie sehen andere meine Lage. Danke für Auskunft

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.06.2015 | 09:55

Hallo Adam K.,

bitte erkundigen Sie sich bei der Agentur für Arbeit, wie lange das Arbeitslosengeld (Alg I) gezahlt wird. Für Ihren Geburtsjahrgang ist lt. Gesetz die Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens ab 63 Jahren + 4 Monaten (abschlagsfrei) möglich. Sofern das Alg I nicht bis zu diesem Zeitpunkt gezahlt wird und Sie die Grundsicherung für Arbeitssuchende ("Arbeitslosengeld II") beziehen, besteht grundsätzlich die Verpflichtung, eine Altersrente auch vorzeitig mit der Folge von Rentenabschlägen zu beantragen (also z.B. die Altersrente für schwerbehinderte Menschen). Sofern allerdings hierdurch eine "unbillige Härte" entsteht, kann ausnahmsweise von der Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente abgesehen werden. Dies könnte z.B. der Fall sein, wenn Sie nur für eine kurze Zeit ab dem 63. Lebensjahr bis zum abschlagsfreien Rentenbeginn das Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen würden. Eine verbindliche Entscheidung hierüber trifft ausschließlich der zuständige Leistungsträger (JobCenter).

17 Antworten

W*lfgangam 16.06.2015 | 20:04
Hallo Adam K., da Sie die 45 Jahre bereits voll haben und die Rente ohne Abschlag richtigerweise mit 63 + 4 möglich ist, hat die Schwerbehinderteneigenschaft zunächst keinen Vorteil für die Altersrente (wäre erst mit 63 + 8 abschlagsfrei möglich). ALG 1 wird ab Alter 58 für 24 Monate gezahlt – möglicherweise reicht das bis zum Rentenbeginn in 2017, je nach genauem Geburtsdatum. Das 'Arbeitsamt' (AfA) kann Sie nicht zwingen, vorzeitig/überhaupt eine Rente zu beantragen, da Ihnen entsprechend Ihrer AV-Beiträge die gesamte Leistungsdauer zusteht. Bei Leistungseinschränkungen/interner Begutachtung der AfA kann es anders laufen/Sie zum Reha-Antrag aufgefordert werden. Dann mitmachen und abwarten … Die Schwerbehinderteneigenschaft wäre dann als Vorteil anzusehen, wenn Sie die 'Faxen' bei der AfA einfach dicke haben und stattdessen lieber raus aus dem Laden wollen, da die Altersrente bereits ab 60 + 8 möglich ist ...natürlich mit entsprechen Abschlägen. Evtl. 'schützt' Sie die Schwerbehinderteneigenschaft auch davor, jeden (möglicherweise überhaupt noch) angebotenen Job annehmen zu müssen. Geduld, wenn Sie auf einen 'verständlichen' Vermittler stoßen, ist der Drops gelutscht. Gruß w.
Adam K.am 16.06.2015 | 20:35
Erst im Oktober 54 geb.
Rentner1956am 17.06.2015 | 06:45
Guten Morgen, wie ich ihrem Beitrag entnehmen kann, sind sie 54 und haben 45 Versicherungsjahre voll. Dann haben sie schon im Alter von 9 Jahren Beiträge geleistet.
Rentner1956am 17.06.2015 | 06:48
Rentner1956am 17.06.2015 | 06:49
habe mich verlesen. Es ist der Geburtsjahrgang. Entschuldigung
Die Farbe Schwarzam 17.06.2015 | 08:54
Hauptsache so schnell wie möglich blöde Sprüche ablassen :-)
Rentner1956am 17.06.2015 | 09:08
Guten Morgen Es gibt immer noch Menschen die trotz einer Entschuldigung nichts unversucht lassen einen oben drauf zu geben. Solche kann ich nur bedauern.
ottonormalVerbraucheram 17.06.2015 | 10:32
Hallo Das Arbeitsamt(1x Arbeitsamt immer Arbeitsamt) wird versuchen Druck Auszuüben dafür Brauchen sie 1 Dickes Fell! Und dann stimme ich Wolfgang zu.
Herz1952am 17.06.2015 | 13:11
Hallo Adam K. wenn Sie SB sind, wird, bzw. darf der Druck vom Arbeitsamt nicht all zu hoch sein. Es gibt normalerweise für SB keine Sanktionen beim Ablehnen einer angebotenen Stelle. Außerdem werden die Mitarbeiter dem Amtes keine Lust haben, sie unter Druck zu setzen, bzw. Vermittlungsbemühungen zu unternehmen, weil sie dadurch keine Zeit mehr haben die statistischen Vermittlungsvorhaben zu erfüllen. Ganz frech ausgedrückt: Es will Sie so wie so niemand mehr.
Schorscham 17.06.2015 | 20:01
Ich stimme Ihnen Beiden zu! ;-) Die BA-/Jobcenter-SB sind bestrebt, JEDEN Leistungsempfänger so schnell wie möglich los zu werden. Egal ob er schwerbehindert ist oder nicht. Der Passus, dass zum frühestmöglichen Zeitpunkt Renten auch mit Abschlägen beantragt werden müssen, steht nicht umsonst in den Dienstanweisungen oder vielleicht sogar im Gesetz. Wie @Herz1952 darauf kommt, dass ein BA-/JobCenter-SB unbedingt Mitleid mit einem Schwerbehinderten haben muss, kann er nur selbst erklären. Vermutlich liegt sein letzer Kontakt mit diesen Behörden schon ewig zurück.
Adam K.am 17.06.2015 | 20:22
Danke allen, ich arbeite ab dem 14 Lebensjahr schwer als Maurer. Ich möchte wenn möglich keine Abschläge haben.
W*lfgangam 17.06.2015 | 20:51
Ergänzend: Interessante Dienstanweisungen/gilt aber nur für ALG 2: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/… hier speziell "Vorrangige Leistungen" (§12 a SGB 3); andere Quelle, da aktueller: http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitshilfe-Vorrangige-L… Bei ALG 1 gibt es _keinen_ Zwang zur Inanspruchnahme einer/auch vorzeitigen Altersrente! BA (ALG 1) und Jobcenter (ALG 2) muss man nicht über einen Kamm scheren. Gruß w.
Schorscham 17.06.2015 | 21:02
Das ist korrekt. Danke für die Klarstellung! ;-)
Herz1952am 18.06.2015 | 09:28
Hallo Schorsch, habe ich etwas von Mitleid geschrieben? Es ist eben so. Meine Erfahrung liegt schon etwas lange zurück und ich erinnere mich, dass halt eine Bewerbung wöchentlich erforderlich war - aber mehr oder weniger formell. Selbst bei einem GdB von 40, brauchte der Betreffende keine Stelle annehmen, wenn sie im nicht "gefiel". Nach dem Rentenantrag waren auch keine Bewerbungen mehr nötig. Der Betreffende bekam mit 28 Jahren eine befristete Rente, mit 31 Jahren eine EM-Rente auf unbestimmte Dauer. Diese wurde auch nach 4 Jahren nicht mehr überprüft. Vorher hieß es vom Amtsarzt des AA er sei noch zu jung für die Rente. Leider war er es nicht für die Krankheit. Zugegeben, ich weis nicht ob es für diese Vorgehensweise ein Gesetz gibt, oder nur eine Richtlinie für die Behandlung solcher oder ähnlicher Fälle
Herz1952am 18.06.2015 | 09:44
Nachtrag: Schorsch, es ist leider so, dass praktisch keine Behinderten mehr eingestellt werden. Leider ist dieser Personenkreis so gut wie chancenlos. Das hat ein Personalleiter eine Zeitarbeitsfirma verlauten lassen. Außerdem kann ich mich erinnern, dass ein Rechtsanwalt bei einem Arbeitgebervortrag eines Verbandes schon vor ca. 20 Jahren gesagt hat, dass die Zustimmung zur Kündigung eines Behinderten Arbeitnehmers durch das entsprechende Amt, "heutzutage" überhaupt kein Problem mehr darstellt. Ich habe damals im Auftrag meines Arbeitgebers an dieser Veranstaltung teilgenommen. Daran hat sich bei der tatsächlichen Arbeitsmarktlage bis heute nichts geändert. Dies sind halt die Tatsachen. Man muss der Realität "ins Auge sehen".
Schorscham 18.06.2015 | 14:39
Heutige Tatsachen sind, dass Schwerbehinderte von manchen BA-/JobCenter-SB genauso schikaniert werden, wie nichtbehinderte Kunden. Dass das in Ausnahmefällen anders sein KANN, bestreitet niemand. Sie schrieben doch selbst, dass Ihre Erfahrungen schon "etwas" lange zurück liegen. Dass in den siebziger Jahren verglichen mit heute paradiesische Zustände für Arbeitslose herrschten, weiß ich übrigens auch noch sehr genau. Damals hatten sogar Nichtbehinderte quasi "Narrenfreiheit". Darum wird das heutige "Hartz4" ja auch von vielen Betroffenen als unmenschlich angesehen.
Herz1952am 22.06.2015 | 13:03
Hallo Schorsch, meine Erfahrungen liegen 6 Jahre zurück. Aber Sie können recht haben und es ist traurig, dass gerade die Behinderten Angst haben, etwas dagegen zu unternehmen und das ganze auf dem Rücken der schwächsten ausgetragen wird. Ich gebe zu, dass ich selbst ein "Radikalinski" geworden bin, weil ich nichts zu verlieren habe. Andererseits habe ich durch langjährige Berufserfahrung mit Ämtern gewisse Kenntnisse im Umgang mit Behörden, sowohl als Vertreter der Arbeitgeberseite, als auch Arbeitnehmerseite gewisse Vorteile erworben. Auch in Sachen Krankheiten, "Ärztelügen" bzw. Unwissenheiten bei Ärzten und sonstige Schieflagen im Gesundheitswesen habe ich bittere Erfahrungen gemacht, aber auch Erfolge erzielt. Meine Bemerkungen zu den Rechten von Behinderten bei Arbeitssuche stammen von unserem Sohn, den ich sozusagen beraten habe. Ich scheue auch generell nicht davon zurück, eine Dienstaufsichtsbeschwerde "anzudrohen", oder im Notfall auch eine Strafanzeige (letzteres beschleunigt eine Bearbeitung ungemein). Leserbriefe von mir können Sie auch im "Deutschen Ärzteblatt" online nachlesen. Auf das Kennwort kommen Sie auch alleine. Aber zum Schluss ist der Patient (fast) immer der Dumme durch den sog. "Budgethammer" der Ärzte. Aber auf dem Gebiet "Gesundheit" ist auch nichts eindeutig.
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