Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenSehr geehrte Frau Falcone,
da Sie ein Jahr lang versicherungspflichtige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung eingezahlt haben und vermutlich im EU-Ausland (Italien) leben, können Sie sich Ihre Beiträge aus Deutschland nicht erstatten lassen.
Im Zuge der EU-Verordnungen können Sie aber den Beitragszeitraum aus Deutschland bei der italienischen IMPS geltend machen, da die deutschen Monate mit den italienischen zusammengerechnet werden müssen.
Spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze haben Sie dann auch Anspruch auf eine kleine Rentenzahlung aus Deutschland.
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