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Experten-Antwort

Reha - Sorge auf weitere Verschlechterung bei erneuter Reha

von CS03.03.2025 | 16:37
527 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe, nach Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit, einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gestellt. Allerdings bin ich erst im Januar/Februar 2024 zu einer psychosomatischen Reha gewesen. Diese hat mich im zeitlichen Umfang sowie den Umstand der vielen Menschen um mich herum extrem überfordert. Daher kam ich in einem deutlich schlechteren Zustand dort wieder heraus, an dem ich noch heute zu arbeiten habe. Bei der vergangenen Reha habe ich meine Probleme und Symptome, aufgrund der Überforderung, kommuniziert, aber es scheint Vorgaben zu geben, die die Reha erfüllen muss. Dies wird bei einer anderen Klinik ja wahrscheinlich auch so sein. Außerdem wurde gesagt, dass man bei zu wenig Teilnahme eventuell alles selbst zahlen müsste. Nun habe ich natürlich Sorge, dass es wieder für mich schwer auszuhalten ist, aber an der Situation vor Ort nichts anders laufen kann. Hat jemand eine Idee, wie ich mit der Situation jetzt umgehen sollte? Augen zu und durch? Danke und schöne Grüße CS

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.03.2025 | 08:13

Hallo CS,

wir bedauern sehr, dass die zurückliegende Rehabilitationsmaßnahme nicht den erhofften Erfolg hatte.

Da die Agentur für Arbeit Sie zur Antragstellung aufgefordert hat, ist Ihr Dispositionsrecht dahingehend eingeschränkt, dass Ihnen das Arbeitslosengeld versagt werden kann, sollten Sie der Aufforderung zur Antragstellung nicht nachkommen.

Im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts haben Sie die Möglichkeit, im Antragsverfahren eine von Ihnen bevorzugte Rehabilitationseinrichtung zu wählen. Wir empfehlen Ihnen hierzu, sich im Internet auf www.meine-rehabilitation.de über für Sie geeignete Rehabilitationseinrichtungen zu informieren und diese (gegebenenfalls nach Rücksprache mit Ihren behandelnden Ärzten/Therapeuten) im Antrag als Wunschklinik anzugeben. Auch können Sie äußern, ob Sie die Maßnahme gerne ganztägig ambulant oder stationär durchführen möchten. Ihre Wünsche werden bei der Antragsprüfung berücksichtigt, sofern das Rehabilitationsziel hiermit erreicht werden kann.

15 Antworten

Möglichkeitenam 03.03.2025 | 16:50
"Augen zu und durch" wäre sicher eine Möglichkeit. In einer Reha will Ihnen niemand schaden und Sie können auch dort mit den Ärzten und Therapeuten über Ihre Probleme reden. Sie sollten ggf. jetzt schon Ihre Ängste mit Ihren Ärzten oder Therapeuten besprechen und das weitere Vorgehen planen (Klärung der Reha-Fähigkeit). Wenn Sie die Reha ohne belegte medizinische Begründung verweigern, wird die Bundesagentur für Arbeit wegen der Einschränkung Ihres Dispositionsrechtes höchstwahrscheinlich das Arbeitslosengeld sofort einstellen. Diese Option haben Sie, aber das müssen Sie sich leisten wollen bzw. können.
Rehaam 03.03.2025 | 17:32
Sie werden, ohne Probleme zu bekommen, nur keine Reha machen müssen, wenn Ihnen ärztlicherseits eine Rehaunfähigkeit attestiert wird.
Schadeam 03.03.2025 | 17:52
Stellen Sie doch einfach den Antrag (dann ist die Agentur glücklich) und gehen davon aus, dass die DRV die Reha ablehnt weil noch keine 4 Jahre rum sind. Manches kann ganz einfach sein.
CSam 03.03.2025 | 21:31
Eine erneute Reha ist bereits bewilligt worden. Kannte auch die 4- Jahres-Regel. Ausnahmen bestätigen wohl die Regel.
Schadeam 03.03.2025 | 23:42
…das hätten Sie ja auch in der Ausgangsfrage mit angeben können,….wenn Sie sich verweigern bekommen Sie eventuell Stress mit dem Arbeitsamt…
Chrisam 04.03.2025 | 00:25
Aus Ihrem Bericht geht nicht hervor ob Sie arbeitsunfähig oder nur arbeitfähig für mindestens 6 Stunden aus der Reha entlassen wurden. Könnte sein das die ARGE auf Bewilligung einer EM Rente spekuliert um kein ALG mehr zahlen zu müssen. Machen Sie einfach eine erneute Reha und nutzen Sie den dortigen Sozialdienst und besprechen Sie dies mit den Rehaärzten. Ansonsten bleibt Ihnen nur die evtl. Streichung des ALG, oder Sie gehen wieder arbeiten. Augen zu und durch. Viel Erfolg.
CSam 04.03.2025 | 11:09
Oh ja, das hatte ich mal geschrieben, aber scheinbar wieder gelöscht. Entschuldigung.
CSam 04.03.2025 | 14:39
Mein Optimismus lässt immer mehr nach, da ich keine bis wenig Fortschritte erkennen kann. Vollzeit glaube ich nicht mehr dran. Teilzeit wäre zwar gut, aber kann ich zur Zeit auch nicht leisten. (Gerade Teilzeit-Traumjob-Angebot gesehen. Bedauern.) EM-Rente könnte eine Entlastung sein, aber mich selbst so abzuschreiben ist auch nicht leicht. Bin eigentlich ein Mensch mit Leistungsgedanken. Vielleicht EM-Rente auf Zeit?
Chrisam 04.03.2025 | 16:57
Zitat von CS anzeigen
Eine EM Rente ist immer zeitlich begrenzt. Wie bereits geschrieben machen Sie die Reha und nutzen Sie den dortigen Sozialdienst. Dieser ist Ihnen beim EM Antrag behilflich, auf diesen die ARGE auch spekuliert. Ansonsten wird Ihnen das ALG gestrichen, dies wollen Sie ja sicher nicht. Viel Erfolg
Ihr Ziel ?am 04.03.2025 | 17:39
Zitat von CS anzeigen
Ich denke, ich kann gut nachvollziehen, wie es Ihnen geht. Auch ich bin ein leistungsorientierter Mensch, war immer irgendwie beschäftigt , zuletzt in meinem Traumberuf, den ich auch erlernt habe. Dieser geht aber aus körperlichen Gründen absolut nicht mehr, obwohl ich zuletzt nur noch TZ gearbeitet habe. Nachdem in den letzten Jahren familiär bedingt erhebliche psychische Belastungen dazukamen, trage ich mich auch mit dem Gedanken, einen Antrag auf EM-Rente zu stellen. In einer zeitlich befristeten EM-Rente sehe ich auch eine Chance, zur Ruhe zu kommen und dabei zu schauen, was noch geht oder gehen könnte. EM-Rente hat nichts mit "sich selbst abschreiben" zu tun, wenn man ehrlich erkennt, wie es einem selber geht. Es macht schon einen Unterschied , ob man ( vorübergehend ) nicht mehr arbeitet, weil man es nicht mehr schafft oder ob man nur einfach keine Lust mehr hat . Falls sie Bedenken haben, wie und was andere darüber denken, sollte Ihnen egal sein; es geht um Sie und ihre Gesundheit
Suse Li am 05.03.2025 | 19:01
Zitat von CS anzeigen
Sie haben in der Reha vor Ort übrigens ein Mitspracherecht. Das heißt, Sie können mit den Ärzten und Therapeuten über Ihre Einschränkungen reden. Wenn Ihnen eine Therapie Angst machen sollte, sollten Sie das ansprechen. Oder auch wenn Sie die Therapie versucht haben und merken, es geht Ihnen damit nicht gut, ebenfalls mit den Therapeuten, Schwestern oder Ärzten besprechen. Sie können auch aus einer Therapie rausgehen, wenn Sie merken, es tut Ihnen nicht gut. Aber immer nach Rücksprache. Alles kann, nichts muss.
CSam 07.03.2025 | 15:51
Hallo an Alle, danke für die vielen Anregungen. Meine Ärzte halten es nicht für sinnvoll bzw. denken nicht, dass ich es durchhalten könnte. Damit werde ich mich an die Rentenversicherung wenden. Wenn trotzdem eine Reha angesagt ist, nehme ich mir vor, keine Überforderung zuzulassen. Schöne Grüße CS
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