Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo CS,
wir bedauern sehr, dass die zurückliegende Rehabilitationsmaßnahme nicht den erhofften Erfolg hatte.
Da die Agentur für Arbeit Sie zur Antragstellung aufgefordert hat, ist Ihr Dispositionsrecht dahingehend eingeschränkt, dass Ihnen das Arbeitslosengeld versagt werden kann, sollten Sie der Aufforderung zur Antragstellung nicht nachkommen.
Im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts haben Sie die Möglichkeit, im Antragsverfahren eine von Ihnen bevorzugte Rehabilitationseinrichtung zu wählen. Wir empfehlen Ihnen hierzu, sich im Internet auf www.meine-rehabilitation.de über für Sie geeignete Rehabilitationseinrichtungen zu informieren und diese (gegebenenfalls nach Rücksprache mit Ihren behandelnden Ärzten/Therapeuten) im Antrag als Wunschklinik anzugeben. Auch können Sie äußern, ob Sie die Maßnahme gerne ganztägig ambulant oder stationär durchführen möchten. Ihre Wünsche werden bei der Antragsprüfung berücksichtigt, sofern das Rehabilitationsziel hiermit erreicht werden kann.
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