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Experten-Antwort

Reha nicht ausreichend

von Thekla24.03.2025 | 21:55
80 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Ich bin seit beinahe 3 Jahren ernsthaft psychisch erkrankt. Jahrelange ambulante Psychotherapie und nun in der Reha. Ursprünglich war mein Plan nach der Reha stufenweise in meinem Job einzugliedern und im Anschluss nur noch 20 Stunden zu arbeiten. Nun kristallisiert sich hier in der Reha immer mehr heraus, dass ich kranker bin als vermutet. Meine Überlegung und die des Therapeuten (der aktuell krank ist so dass ich seit 14 Tagen keine Therapie mehr hatte) ist, dass für mein Krankheitsbild eine Fachklinik sinnvoll wäre. Mich treibt allerdings die Frage um wie ich mich in dieser Zeit finanzieren kann. Krankengeld ist ausgelaufen und auch Alg 1 ist bis auf wenige Tage ausgeschöpft. Besteht die Möglichkeit auf Übergangsgeld wenn ich nach der Reha in eine Fachklinik gehe und erst danach mit der Wiedereingliederung beginnen kann? Herzlichen Dank für Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thekla,

 

Übergangsgeld kann nur über die Rehabilitationsdauer hinaus gezahlt werden, wenn im Anschluss eine Nachsorgeleistung im Sinne der Deutschen Rentenversicherung eingeleitet/angetreten wird. Ein selbst gewählter Aufenthalt in einer Fachklinik zählt nicht mehr zu den Leistungen oder auch Nachsorgeleistungen der Deutschen Rentenversicherung, weshalb hier kein Übergangsgeld gezahlt werden kann. 

Wenden Sie sich bezüglich finanzieller Absicherung in dieser Zeit gern an die Krankenkasse. Sollten alle üblichen Sozialsicherungssysteme (Krankengeld und Arbeitslosengeld I) ausgeschöpft sein bleibt gegebenenfalls die Meldung beim Jobcenter bezüglich Bürgergeldbezugs.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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5 Antworten

hmam 25.03.2025 | 06:35
Nein, in dem Fall endet das Übergangsgeld mit der Reha.
Theklaam 25.03.2025 | 07:04
Und es besteht kein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld?
?am 25.03.2025 | 07:26
Eine Fachklinik würde wahrscheinlich wie eine Akutbehandlung gehandhabt- von daher dient es (zunächst) nicht der Wiedereingliederung . Bei Bedürftigkeit bleibt noch die Möglichkeit, Bürgergeld zu beantragen. Solange nicht ausdrücklich eine volle Erwerbsminderung vorliegt und Sie nicht auf Dauer krank sind, ist das Jobcenter zuständig. Aber mal eine Gegenfrage : wenn Sie sich jetzt in der Reha befindet , warum fragen Sie nicht dort beim Sozialdienst nach - ist der auch krank ? Alternativ könnte auch ein Beratungsgespräch bei der DRV helfen, das geht auch telefonisch von der Reha aus.
hmam 25.03.2025 | 08:27
Mal abgesehen davon, dass Sie ja offensichtlich erstmal eine klinische Behandlung benötigen, kann Zwischenübergangsgeld nur dann nach einer Reha gezahlt werden, wenn als nächstes eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ansteht. Sie hatten eine stufenweise Wiedereingliederung geplant. Das ist keine LTA.
Fliederam 25.03.2025 | 09:06
Bei der Behandlung in einer Fachklinik handelt es sich nicht um eine Leistung der DRV, deswegen kommt kein Zwischenübergangsgeld bis zum Beginn der Behandlung in Frage und natürlich auch kein Übergangsgeld während des Aufenthaltes in der Fachklinik. Auch für die Wiedereingliederung nach einem Fachklinikaufenthalt hätten Sie leider keinen Anspruch auf Übergangsgeld, da diese nicht im unmittelbaren Anschluss an die med. Reha stattfinden würde.
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