Hallo Thekla,
Übergangsgeld kann nur über die Rehabilitationsdauer hinaus gezahlt werden, wenn im Anschluss eine Nachsorgeleistung im Sinne der Deutschen Rentenversicherung eingeleitet/angetreten wird. Ein selbst gewählter Aufenthalt in einer Fachklinik zählt nicht mehr zu den Leistungen oder auch Nachsorgeleistungen der Deutschen Rentenversicherung, weshalb hier kein Übergangsgeld gezahlt werden kann.
Wenden Sie sich bezüglich finanzieller Absicherung in dieser Zeit gern an die Krankenkasse. Sollten alle üblichen Sozialsicherungssysteme (Krankengeld und Arbeitslosengeld I) ausgeschöpft sein bleibt gegebenenfalls die Meldung beim Jobcenter bezüglich Bürgergeldbezugs.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam