Hallo Alois,
als Jahrgang 1957 können Sie mit 63 Jahren und 11 Monaten in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln, wenn Sie die 35 Jahre Mindestversicherungszeit erfüllen. Liegen keine 35 Jahre vor, ist ein Wechsel erst mit 65 Jahren und 11 Monaten in die Regelaltersrente möglich.
Den Antrag stellen Sie grundsätzlich bei Ihrem Rentenversicherungsträger, behilflich sind aber auch Versichertenberater in Ihrer Nähe oder Ihre Gemeinde.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung