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Experten-Antwort

Renten Zahlung

von Petra Meyer15.03.2024 | 07:01
206 Ansichten
8 Antworten

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Mein Lebenspartner ist am 05.03.24 verstorben. Wir lebten zusammen in einem Haushalt,alle Kosten müssen weitergetragen werden. WIird seine Rente für den Sterbemonat noch einmal gezahlt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Meyer,

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden bis zum Ende des Kalendermonats, in dem die Berechtigten gestorben sind, ausgezahlt. 

Das auf dem Bankkonto des verstorbenen eingehende Geld geht in die Erbmasse ein beziehungsweise kann von der Bank zur Zahlung bestehender Nachlassverbindlichkeiten genutzt werden. Fragen bezüglich des Erbrechts können nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung beantwortet werden.

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7 Antworten

Renteam 15.03.2024 | 07:17
Ja die Märzrente steht dem Verstorbenen noch zu und das allerbeste. Die Pflege und Krankenversicherungsbeiträge werden vom 6.03. bis 31.03 zurückerstattet, also gibts etwas mehr.
Lebenspartneram 15.03.2024 | 08:06
Beachten Sie aber, dass die Rente den Erben zusteht. Da Sie angeben das es der Lebenspartner war, kann es sein das hier ein anderes Erbrecht greift.
gut überlegenam 15.03.2024 | 08:09
Die Beitragspflicht zur KV/PV endet MIT Todestag, d.h., also muss ein Tag mehr berücksichtigt werden. (§190 SGB V) Es ist zwar richtig, dass die Rente noch bis inklusiv Todesmonat bezahlt wird, aber alles per Todestag steht dann dem 'Nachlass des Verstorbenen' zu. Hier kann also ggfs. nicht einfach frei darüber verfügt werden, sondern es ist das Erb-/Familienrecht zu beachten. Dazu sollte also ggfs. noch ein entsprechender Fachanwalt konsultiert werden.
gut überlegenam 15.03.2024 | 11:43
Wenn die Bank noch eigene Forderungen hat (z.B. Konto überzogen) 'friert' sie das Konto erst Recht ein. Ist aber letztendlich mit der Bank zu klären, nicht mit der Rentenversicherung.
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