Hallo Frau Meyer,
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden bis zum Ende des Kalendermonats, in dem die Berechtigten gestorben sind, ausgezahlt.
Das auf dem Bankkonto des verstorbenen eingehende Geld geht in die Erbmasse ein beziehungsweise kann von der Bank zur Zahlung bestehender Nachlassverbindlichkeiten genutzt werden. Fragen bezüglich des Erbrechts können nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung beantwortet werden.