Hallo Leni,
durch das Europarecht ist ein Antrag im Wohnsitzland ausreichen. Das bedeutet, dass Ihr Mann ganz normal in Deutschland seinen Rentenantrag stellen kann und die Deutsche Rentenversicherung dann die Rentenversicherungsträger in der Schweiz und in Italien über die Antragstellung informiert und das dortige Rentenverfahren für Ihren Mann einleitet. Er muss dort also nicht selbst eigene Anträge stellen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung