Ich danke whisky und Antwort für ihre Beiträge, denen ich mich nur anschließen kann. Verbindliche Auskünfte zu einem britischen Rentenanspruch können hier keine gegeben werde. Allgemeine Informationen zum britischen Rentenrecht liefert Ihnen die erwähnte Broschüre der Deutschen Rentenversicherung.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an den britischen Rentenversicherungsträger oder die zuständige Verbindungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Sofern das deutsche Versicherungskonto bei einem Regionalträger geführt wird, ist dies die Deutsche Rentenversicherung Nord in Hamburg. Wird das Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See geführt, so sind diese Träger auch für Sachverhalte im Bezug auf Großbritannien zuständig.