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Rentenbeiträge in England

von Bischi30.04.2010 | 09:20
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn jemand 7 Jahre Rentenversicherungsbeiträge in England entrichtet hat, hat er dann bereits wie in Deutschland eine Anwartschaft für eine Altersrente? Muß er dort vielleicht noch freiwillig Beiträge weiterzahlen, damit seine Anwartschaft erreicht bzw. erhalten wird?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich danke whisky und Antwort für ihre Beiträge, denen ich mich nur anschließen kann. Verbindliche Auskünfte zu einem britischen Rentenanspruch können hier keine gegeben werde. Allgemeine Informationen zum britischen Rentenrecht liefert Ihnen die erwähnte Broschüre der Deutschen Rentenversicherung.

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an den britischen Rentenversicherungsträger oder die zuständige Verbindungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Sofern das deutsche Versicherungskonto bei einem Regionalträger geführt wird, ist dies die Deutsche Rentenversicherung Nord in Hamburg. Wird das Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See geführt, so sind diese Träger auch für Sachverhalte im Bezug auf Großbritannien zuständig.

2 Antworten

whiskyam 30.04.2010 | 10:14
Wieviel Jahre Sie für eine Rente in England haben müssen, müssten Sie entweder direkt beim dortigen RV-Träger erfragen oder über Ihren deutschen Rentenversicherungsträger eine Anfrage beim englischen starten. Es gilt jedoch hier jedoch das EU-Recht, das besagt, dass die Zeiten in allen EU-Ländern zusammengerechnet werden bei der Prüfung, ob jemand die Wartezeit für eine Rente erfüllt hat. Beispiel: Jemand möchte in D mit 63 in Rente gehen. Dafür benötigt er 35 Jahre Versicherungszeit. Er hat in D nur 25, aber in England noch 15 Jahre zurückgelegt. Insgesamt kommt er somit auf 40 Jahre. In D hat er also die Wartezeit von 35 Jahren zusammen mit den englischen erfüllt, so dass er mit 63 die deutsche Rente beantragen kann. Umgekehrt gilt das gleiche für England. Dort werden die deutschen Zeiten bei dieser Wartezeitprüfung auch mit angerechnet. Sie erhalten später aber zwei Rentenbescheide, einen aus D für die deutschen Zeiten und einer aus England für die englischen Zeiten. Es gilt: Jedes Land zahlt die Rente für seine Beiträge selbst. Freiwillige Beiträge in England würde ich deshalb erst einmal nicht zahlen. Die DRV Bund hat auch ein Merkblatt D-England, das Sie von Berlin beziehen können. Einfach bei der DRV-Bund anrufen: 0800100048070(kostenlos) und bestellen. Oder über das Internet runterladen:deutsche-rentenversicherung-bund.de >Formulare und Broschüren >Info-Broschüren Ausland > Meine Zeit in Großbritannien und Nordirland
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