Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenerhöhung

von Sonnenblume16.07.2021 | 21:25
48 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo,nun habe ich meinen Rentenerhöhungsbescheid erhalten. Meine Erwerbsminderungsrente besteht twilweise aus Ost und teilweise aus Westberecchnung.Welcher Teil welcher ist ist mir noch immer unklar und führte schon beim Rentenbescheid zu keinem Nachrechnungserfolg. Nun, da die Rentenerhöhung in diesem Jahr nur nach Osterhöhung berechnet wird ist mir noch mehr unklar. Sage und schreibe habe ich 5 Euro Bruttoerhöhung erhalten. Das ist sicher nicht die versprochene Erhöhung (986 Euro Rente). Wieviel Erhöhung Ost gab es ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonnenblume,

den Ausführungen von „Siehe hier“ ist nur noch hinzuzufügen, dass Sie ggfls. einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren können, um Ihre Fragen im Detail zu klären.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 16.07.2021 | 21:58
Schauen Sie in den Bescheid mit dem Sie die Rente bewilligt bekamen. Die Ost Entgeltpunkte wurden zum 01.07. erhöht, die West Punkte nicht.
Siehe hieram 16.07.2021 | 21:31
0,72 %
Sonnenblumeam 16.07.2021 | 21:39
Danke, Ach du lieber Schreck.Da ist ja das Papier und das Porto teurer als die Sache wert war. Das hätte man doch im nächsten Jahr dranhängen können. Aber Grundsätzlich noch mal die Frage wo sich die Mitteilung auf den Bescheiden befindet wieviel nach Ost und west berechnet wird. Ich möchte ja gern nachrechnen und sollte dieses auch mühelos tun können. Haben Sie da einen Tipp.? Auch bei der Mütterrente habe ich nie einen ganzen Punkt erhalten, wie wird das denn berechnet?
Siehe hieram 16.07.2021 | 22:02
Na, wenn das 5 EUR ausmacht, sind das im Jahr ja immerhin 60,00 EUR. Da kann man dann schon mal einen Schrieb losschicken :-) Die Mütterrente ergibt weder Ost noch West genau ein EP, da Sie keine eigene Rente ist, sondern ein Zuschlag. Es kommt also genau genommen auch auf den eigenen Versicherungsverlauf an. Und auch Abschläge werden dann hier abgezogen (wie bei der EM-Rente). Wie diese 'Mütterrente' berechnet wird, können Sie hier versuchen nachzuvollziehen. https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Wegen der Ost/West EP müssten Sie eigentlich etwas im ersten Bescheid zu Ihrer EM-Rente finden. Außer, Sie erhalten die noch nicht so lange. Seit (2018??) werden keine Berechnungsunterlagen mehr automatisch mitgeschickt. Für den aktuellen Bescheid könnten Sie die aber formlos anfordern. Daraus lässt sich dann ja auch rückverfolgen, wie es zu Beginn der Rente war. Oder Sie fordern beide Berechnungen an.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026