Na, wenn das 5 EUR ausmacht, sind das im Jahr ja immerhin 60,00 EUR.
Da kann man dann schon mal einen Schrieb losschicken :-)
Die Mütterrente ergibt weder Ost noch West genau ein EP, da Sie keine eigene Rente ist, sondern ein Zuschlag. Es kommt also genau genommen auch auf den eigenen Versicherungsverlauf an. Und auch Abschläge werden dann hier abgezogen (wie bei der EM-Rente).
Wie diese 'Mütterrente' berechnet wird, können Sie hier versuchen nachzuvollziehen.
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Wegen der Ost/West EP müssten Sie eigentlich etwas im ersten Bescheid zu Ihrer EM-Rente finden. Außer, Sie erhalten die noch nicht so lange. Seit (2018??) werden keine Berechnungsunterlagen mehr automatisch mitgeschickt.
Für den aktuellen Bescheid könnten Sie die aber formlos anfordern.
Daraus lässt sich dann ja auch rückverfolgen, wie es zu Beginn der Rente war. Oder Sie fordern beide Berechnungen an.