Hallo Hugo,
wer in Deutschland gesetzlich rentenversichert war, kann seinen Ruhestand dort verbringen, wo er möchte. Die erworbenen Rentenansprüche gehen üblicherweise nicht verloren. Ob wirklich alle Rentenansprüche erhalten bleiben und die Rente ohne Abzüge ausgezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab: von der Dauer des Aufenthalts, vom Land, in dem der Rentner leben will. Welche Regelungen in der individuellen Situation greifen, ist ohne fachliche Beratung kaum festzustellen. Eine individuelle Prüfung und Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ist vor dem Umzug ins Ausland in jedem Fall erforderlich. Die Beratung findet am besten noch vor dem Renteneintritt und spätestens drei Monate vor dem Umzug statt.
Innerhalb des Beratungsgesprächs kann auch geklärt werden, ab wann Rentenansprüche geltend gemacht werden können.