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Experten-Antwort

Rentenzahlung

von Hugo20.06.2021 | 17:47
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich bin 52 Jahre alt und bin seit Oktober 2020 nicht mehr in Deutschland gemeldet da ich ins Ausland umgesiedelt bin.Ich bin nicht mehr erwerbstätig und würze auch in meine rente nicht einzahlen...wann kann ich meine Rente vorab bekommen wenn ja.... wie.....? da ich in keinen arbeitsverhältnis in deutschland mer stehe und nict mehr einzahle.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hugo,

wer in Deutschland gesetzlich rentenversichert war, kann seinen Ruhestand dort verbringen, wo er möchte. Die erworbenen Rentenansprüche gehen üblicherweise nicht verloren. Ob wirklich alle Rentenansprüche erhalten bleiben und die Rente ohne Abzüge ausgezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab: von der Dauer des Aufenthalts, vom Land, in dem der Rentner leben will. Welche Regelungen in der individuellen Situation greifen, ist ohne fachliche Beratung kaum festzustellen. Eine individuelle Prüfung und Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ist vor dem Umzug ins Ausland in jedem Fall erforderlich. Die Beratung findet am besten noch vor dem Renteneintritt und spätestens drei Monate vor dem Umzug statt.

Innerhalb des Beratungsgesprächs kann auch geklärt werden, ab wann Rentenansprüche geltend gemacht werden können.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Zitat von " Siehe her"

Hallo Hugo,

da Sie ja bereits umgezogen sind, hilft Ihnen der Experten-Tipp, sich vor Umzug beraten zu lassen, ja nicht wirklich weiter.

Sie können aber auch z.B. hier

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Rente-im-Ausland/rente-im-ausland_node.html

weiterführende Informationen zum Thema Rente im Ausland finden und sofern dann noch Fragen offen sind, sich auch telefonisch beraten lassen.

Eine Kontenklärung der bisher in D zurück gelegten Zeiten sollten Sie zeitnah veranlassen, sofern noch nicht geschehen, auch wenn es bis zum tatsächlichen Bezug Ihrer Rente noch einige Jahre hin ist.

Auch dies ist vom Ausland aus (z.B. online) möglich.

Alles Gute!

Hallo Hugo,

"Siehe her" hat recht, Sie leben bereits im Ausland.

Hinsichtlich der erworbenen Rentenansprüche können Sie sich über die Online Dienste der Deutschen Rentenversicherung

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Dienste-ohne-Registrierung/ohne_registrierung.html?https=1

eine Rentenauskunft anfordern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

DRVam 20.06.2021 | 19:56
Ein Blick in Ihre Rentenauskunft gibt die Antwort auf Ihre Frage.
KSCam 20.06.2021 | 20:37
Mit 63 bei 14,4% Abschlag falls Sie 35 Versicherungsjahre zusammenbringen. Oder Abschlagsfrei mit 67, bzw. mit 67 wenn keine 35 Jahre vorliegen. Und falls es in 11 Jahren (also wenn Sie 63 sind) oder in 15 Jahren (dann sind Sie 67) andere Gesetze zum Rentenbeginn gibt, dann eben So wie es in 10-15 Jahren gesetzlich geregelt ist. Sie haben jederzeit die Möglichkeit bei der DRV eine Rentenauskunft anzufordern - da steht dann alles drin - ich hoffe dass Sie Ihr Versicherungskonto vor der Auswanderung geklärt haben. Grins Und in 10 Jahren erkundigen Sie sich nochmals über den dann aktuellen Stand, oder Sie verfolgen eben die Entwicklungen in D - auch das sollte im Ausland problemlos möglich sein. Man muss sich halt "kümmern".
Rentenkürzung bei Wohnsitzrenteam 21.06.2021 | 08:59
erhalten Sie in Ihrem Wohnsitz eine zweite Rente, wird mit Erhalt der deutschen Rente Die deutsche Krankenkasse gekündigt Sie erhalten keinen Krankenversicherungszuschuß den normaler weise Rentner erhalten. Ausnahme Türkei
Siehe hieram 21.06.2021 | 13:49
Hallo Hugo, da Sie ja bereits umgezogen sind, hilft Ihnen der Experten-Tipp, sich vor Umzug beraten zu lassen, ja nicht wirklich weiter. Sie können aber auch z.B. hier https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/… weiterführende Informationen zum Thema Rente im Ausland finden und sofern dann noch Fragen offen sind, sich auch telefonisch beraten lassen. Eine Kontenklärung der bisher in D zurück gelegten Zeiten sollten Sie zeitnah veranlassen, sofern noch nicht geschehen, auch wenn es bis zum tatsächlichen Bezug Ihrer Rente noch einige Jahre hin ist. Auch dies ist vom Ausland aus (z.B. online) möglich. Alles Gute!
santanderam 21.06.2021 | 13:59
Wichtig ist, dass der Kontoführenden Rentenversicherung ihre aktuelle Adresse im Ausland bekannt ist. Nachweis durch amtlich bestätigten Nachweis.
Deutsche Rentenversicherung
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