Der von Ihnen aufgeworfene Fragenkomplex würde den Rahmen dieses Forums sprengen, zumal detaillierte Angaben benötigt werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich nochmals intensiv mit Ihrem Arbeitgeber auseinander zusetzen und sich ggf. durch den Betriebsrat unterstützen zu lassen.
Da für den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge die Krankenkasse zuständig ist, können Sie sich mit Ihrem Anliegen dorthin wenden.