Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Morgen Herr Köhler,
sofern die Mieteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden und im Einkommensteuerbescheid unter der Rubrik "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" aufgeführt sind, stellen sie keinen Hinzuverdienst dar und werden bei Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente auch nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt.
Werden die Mieteinkünfte allerdings als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit versteuert und werden sie im Einkommensteuerbescheid unter diesen Einkünften aufgeführt, sind sie als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
Die Rentenversicherung ist hier an die steuerrechtliche Feststellung gebunden.
Die Hinzuverdienstgrenze für den Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe liegt seit 01.07.2017 bei 6.300,- Euro jährlich. Übersteigt der zu berücksichtigende Hinzuverdienst diese Grenze, wird die Rente anteilig gezahlt.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.