Hallo Roswita,
auf Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge) und bestimmte Sozialleistungen angerechnet.
Eine private Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung zählt nicht dazu und wird folglich auch nicht auf die Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.
Eine Meldung an den Rentenversicherungsträger sollte daher entbehrlich sein.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung