Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenZurechnungszeiten zählen als beitragsgeminderte Zeit bei der Wartezeit von 35 Jahren dazu.
Zurechnungszeiten ist eine Zeit, die bei einer Rente wegen Erwerbsminderung hinzugerechnet wird, wenn der/die Versicherte das 60. Lebenjahr noch nicht vollendet hat.
Insofern werden die bis dahin zurückgelegte Zeitraum des EU-Rentenbezuges zur Wartezeit von 35 Jahren hinzugerechnet.
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