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Experten-Antwort

Weitere Befristung der EM-Rente bei Bezug von 8,5 Jahren?

von Anonym22.02.2024 | 15:01
278 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, meine EM-Rente läuft am 31.12.2024 aus. Ich beziehe sie seit 01.06.2016, also 8,5 Jahre dann. Eigentlich hätte ich jetzt im Februar, auf Grund der extremen Belastung die dieses ständige Warten für mich bedeutet, diese ständige Unsicherheit wie es weitergeht, einen Gutachten-Termin gehabt. Dieser wurde von einem Herren der DRV am Telefon extrem unhöflich und auch unmenschlich (Es ist ihm egal wie sehr es mich belastet. Dass ist dann Aufgabe des behandelnden Arztes), abgesagt. Mir wurde ein gegebener Termin also wieder entzogen mit der Begründung es ist zu früh, obwohl „die Verwaltung die keine Ahnung hat“ extra meinen Antrag vorgezogen bearbeiten hat. Irgendwann im September dann war die Aussage, die Verwaltung, die den Termin setzte habe sowieso nie eine Ahnung und dass es sowieso wieder nur Befristung wird. Es ist keine Arbeitsmarkt-Rente, sondern eine Rente aufgrund befundener Krankheiten bei denen keinerlei Besserung mehr zu erwarten ist. Wird die DRV wirklich dann noch für ein halbes Jahr befristen und ich habe den selben Stress dann im Sommer 2025 schon wieder? Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Anonym,

 

Nach § 102 Abs. 2 SGB VI sind Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Regelfall auf Zeit zu leisten. Eine Dauerrente kommt nur im Ausnahmefall in Betracht. Für die Bewilligung einer unbefristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Dauerrente) muss es unwahrscheinlich sein, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Dies wird durch unsere Ärzte festgestellt.

Die Befristung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erfolgen auch, wenn im Zeitpunkt der Rentenfeststellung bereits absehbar ist, dass sich eine rentenrelevante Besserung des Gesundheitszustandes aus ärztlicher Sicht zwar nicht innerhalb von 3 Jahren nach Beginn der Rente ergeben wird, aber eine Behebung der Erwerbsminderung innerhalb des zu betrachtenden Zeitraums von 9 Jahren nicht unwahrscheinlich ist.

 

Die Befristung ist aber auf insgesamt längstens neun Jahre - vom Rentenbeginn an gerechnet - beschränkt. Besteht die verminderte Erwerbsfähigkeit darüber hinaus, ist die Rente ohne Befristung weiter zu leisten. In die Berechnung der Gesamtdauer von neun Jahren sind nur Anspruchszeiträume einzubeziehen, die nahtlos aneinander anschließen.

Den Weitergewährungsantrag sollte man 3-4 Monate vor Wegfall der Rente stellen.

Ob in Ihrem konkreten und individuellen Fall die Rente nochmals befristet oder direkt als Dauerrente gewährt wird, ist eine medizinische Entscheidung und kann in diesem Forum nicht beantwortet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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10 Antworten

-.-am 22.02.2024 | 15:18
Sie sind nicht der Einzige oder die Einzige, die eine befristete EM-Rente bewilligt bekommen haben. Jeder der eine befristete EM-Rente bewilligt bekommen hat, kennt das Gefühl und die Belastung. Allerdings richtige Sicherheit bekommen Sie auch nicht bei einer unbefristeten EM-Rente, die kann ebenfalls überprüft werden. Ihre EM-Rente läuft bis Ende 2024, haben Sie im Januar schon den Weiterbewilligungsantrag gestellt, da die DRV Ihnen im Februar schon eine Gutachtertermin empfehlen konnte?
Maxam 22.02.2024 | 15:34
Wenn die EM-Rente bis Dezember d. J. befristet ist, sind Sie wirklich zu früh dran mit der Verlängerung.
gut überlegenam 22.02.2024 | 15:49
Bei allem Verständnis für Ihren Unmut, aber wer hatte denn diesen Gutachtertermin veranlasst? Wurde der auf Ihren Antrag hin vergeben? Oder war dies im Zuge einer 'Überprüfung'? Wenn Sie selbst im letzten Jahr eine Weiterbewilligung beantragt hatten, obwohl die EM-Rente noch bis 31.12.2024 bewilligt ist, dann ist es tatsächlich viel zu früh. Und da Sie schreiben, es sei keine 'Arbeitsmarktrente', sondern aus rein gesundheitlichen Gründen, dann gibt es auch keine Dringlichkeit wegen 'Verschlimmerung', denn mehr als eine volle EM-Rente gibt es nicht. Die Gutachtertermine sind knapp. Und die Wartelisten aber voll. Mit EM-Antragstellern, die händeringend darauf warten, dass überhaupt erst einmal festgestellt wird, dass sie erwerbsgemindert sind. In deren Sinne ist es also völlig verständlich, dass SIE nun noch nicht wieder dran sind, sondern diese erst einmal vorrangig bearbeitet werden. Sie erinnern sich vielleicht auch noch daran, wie sehr Sie seinerzeit zitternd auf eine Entscheidung gewartet hatten. Und es ist aber wohl nicht zu befürchten, dass dann bei der für Sie erst im Herbst 2024 anstehenden Weiterbewilligung nur für ein halbes Jahr weiterbwilligt wird, sondern es kann auch berücksichtigt werden, dass der Eintritt der Erwerbsminderung ja vor dem eigentlichen Rentenbeginn (01.06.2016) eingetreten war und somit die 'neun Jahre' früher erreicht. Das warten Sie aber bitte ab. Wie alt sind Sie denn? Und haben Sie schon mal einen 'SB-Ausweis beantragt', also die Feststellung eines GdB veranlasst? Mit 35 Beitragsjahren (wobei die EM-Rentenzeit mitzählt), einem GdB >=50 und dem notwendigen Alter könnten Sie ja 'irgendwann' (je nach Ihrem Jahrgang) in diese Rentenart wechseln, dann hätten Sie keinen weiteren 'Stress'. Wenn also nicht bereits geschehen, lassen Sie das jetzt mal in der Wartezeit feststellen. Und fügen dann bei dem Weiterbewilligungsantrag einen SB-Ausweis (Kopie) gleich mit bei. Dann prüft die DRV auch von sich aus, ob Ihnen das bereits zustehen würde oder berücksichtigt ggfs, dass z.B. 2026 SB-Rente bezogen werden 'könnte' und es blödsinnig wäre, nur bis Sommer 2025 zu bewilligen. Damit Sie nun nicht in Ihren Papieren wühlen müssen, um festzustellen, wann SB-Rente für Sie möglich wäre, hier ein Rentenbeginnrechner, der auch SB berücksichtigt: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Service… Bleiben Sie geduldig. Alles Gute!!
Liebe Grüße an "Mimimi"am 22.02.2024 | 16:37
Anonym am 22.02.2024 | 17:19
Zitat von -.- anzeigen
Ja, deutlichen Befunden und einer Schilderung warum diese Belastung für mich lebensgefährlich sein kann. Verwaltung hat es vorgezogen bearbeitet und einen Termin gegeben. Der Mediziner dort sieht es anders und unterstellt der Verwaltung keine Ahnung zu haben und was er exakt so sagte. Zudem ist seine Aussage dass es sowieso nur eine befristete wieder wird. Habe diese Person nun auch, sofern sie Gutachter sein sollte, vorab als zukünftigen Gutachter abgelehnt. So wie er mit mir sprach und dass es ihm egal wäre, da es nicht sein Job ist und dann sich eben meine behandelnden Ärzte um mich kümmern sollen, sollte dieser Mensch ferngehalten werden von Menschen. Habe jetzt alles meiner Anwältin übergeben.
Derfam 22.02.2024 | 20:57
Aber nicht, wenn Sie eine Dauerrente bezogen haben,da landen Sie gleich im Bürgergeld.
Moritzam 22.02.2024 | 22:05
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