Hallo Hans,
wurde die Unfallrente abgefunden, gilt sie für den Zeitraum als fortlaufend gezahlt, für den die Abfindung bestimmt ist.
Bei dem genannten Faktor von 11,8 ergibt sich ein Abfindungszeitraum von 11 Jahren und 10 Monaten (0,8 mal 12 gleich 9,6 Monate, kaufmännisch gerundet).
Eigentlich sollte in Ihrem Rentenbescheid der genaue Zeitraum benannt worden sein.
Bitte wenden Sie sich zur Prüfung und Klärung an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.