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Experten-Antwort

Witwenrente - Berücksichtigung Zinseinkünfte

von bielz2417.07.2025 | 12:20
155 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Schade, dass auch die Experten sich die Fragen nicht sorgfältig durchlesen. Ich bekam Antwort auf "Grundrentenzuschlag", nicht auf Witwenrente. Aber ich habe inzwischen Kontakt mit Berlin aufgenommen. Danke. "Guten Abend, Ich habe heute den Bescheid über meine Witwenrente ab dem 01.07.2025 erhalten. Ist es korrekt, dass ein Sparer-Pauschbetrag von nur 801 € angesetzt wurde, wo doch seit dem Kalenderjahr 2023 eine Pauschale von 1.000 € gilt?"

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo bielz24,

 

tut mir leid, dass ich Ihre Frage falsch interpretiert habe. Ich habe weder Einsicht in den von Ihnen angesprochenen Bescheid, noch in das entsprechende Versicherungskonto. Insofern bin ich darauf angewiesen, dass die Fragen entsprechend konkret auch gestellt werden.

Das war bei Ihrer Frage leider nicht der Fall. Für mich war in der Fragestellung nicht ersichtlich, ob es um die Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten geht oder um die Kürzung des Grundrentenzuschlags (der auch bei Witwenrenten gezahlt wird) wegen zu hoher Kapitalerträge.

 

Es freut mich, dass Ihnen seitens der Sachbearbeitung nun geholfen wird.

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2 Antworten

Oh Mannam 18.07.2025 | 06:48
Leider waren Sie nicht in der Lage, Ihre Frage klar zu definieren. So konnte durchaus eine andere Interpretation erfolgen. Die eigene Unzulänglichkeit dann dem Experten anzulasten ist schon unverschämt.
Nebenbei!am 18.07.2025 | 06:50
Nur am Rande. Die DRV Bund ist hier im Forum gar nicht vertreten!
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