Hallo bielz24,
tut mir leid, dass ich Ihre Frage falsch interpretiert habe. Ich habe weder Einsicht in den von Ihnen angesprochenen Bescheid, noch in das entsprechende Versicherungskonto. Insofern bin ich darauf angewiesen, dass die Fragen entsprechend konkret auch gestellt werden.
Das war bei Ihrer Frage leider nicht der Fall. Für mich war in der Fragestellung nicht ersichtlich, ob es um die Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten geht oder um die Kürzung des Grundrentenzuschlags (der auch bei Witwenrenten gezahlt wird) wegen zu hoher Kapitalerträge.
Es freut mich, dass Ihnen seitens der Sachbearbeitung nun geholfen wird.