Hallo Netti,
Sie können die Rehabilitationsmaßnahme jederzeit beenden. Brechen Sie diese ab, gilt die Rehabilitationsmaßnahme jedoch als beendet und bei einem bestehenden Wunsch einer Rehabilitation müsste somit ein erneuter Antrag gestellt werden. Eine eigenhändige Umwandlung der Reha von einer stationären in eine ambulante ist nicht möglich. Hierzu sollten Sie mit Ihrem Rehaträger, also Ihrem Deutschen Rentenversicherungsträger am besten in direkten Kontakt treten. In Rücksprache mit der Rehabilitationsabteilung ist ggf. eine Änderung der Durchführungsform möglich.
Bezüglich der unzureichenden Maßnahmen, wäre es schön, wenn Sie Ihrem Rehaträger die Zustände schildern könnten - nur so bekommt die Deutsche Rentenversicherung es mit und kann etwas verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam