Hallo Ina,
nach Ihrer Schilderung müssten Sie Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 4,5 % des Zahlbetrags Ihrer Rente haben.
Die Umsetzung des so genannten EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz ist für die Rentenversicherung mit einem hohen Aufwand verbunden, da der Zuschlag nicht in allen Fällen automatisch gezahlt werden kann. Das kann der Grund sein, dass Sie bislang noch keinen Zuschlag und keinen Bescheid erhalten haben bzw. Ihre Anfrage noch nicht beantwortet wurde.
Näheres zu Ihrem Fall kann Ihnen aber auch tatsächlich nur die zuständige Sachbearbeitung Ihrer Rentenversicherung mitteilen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung