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zuverdienst

von mico18.10.2008 | 12:29
1881 Ansichten
3 Antworten

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ich bekomme rente auf dauer wegen erwerbsunfähigkeit,habe jetzt meine mutter die an alzheimer erkrankt ist bei mir aufgenommen,wie sieht es mit dem pflegegeld stufe 1 aus wird das als zuverdienst gerechnet ???muß ich das der rentenvers. melden??

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 20.10.2008 | 12:42

Ich wage mal zu behaupten, dass uns das Geld, das Ihnen Ihre Mutter über das Pflegegeld hinaus zusteckt, auch nicht interessiert, es sei denn sie meldet Sie als Arbeitnehmer an.

Um Probleme zu vermeiden empfehle ich Ihnen, die Pflegetätigkeit bei ihrem Rententräger anzugeben.

2 Antworten

Chrisam 18.10.2008 | 12:55
Solange Sie keine Leistung von Ihrer Mutter erhalten, die das Pflegegeld der Stufe 1 (225,-€) überschreitet, wird es als Hinzuverdienst nicht berücksichtigt. Es gilt dann nicht als Arbeitsentgelt.
sabam 20.10.2008 | 06:46
Das sollte eigentlich nicht nur bei Pflegestufe I so sein, sondern auch bei II oder III. Im für Hinzuverdienst zu Erwerbsminderungsrenten maßgebenden § 96 a SGB VI steht: Nicht als Arbeitsentgelt gilt das Entgelt, das eine Pflegeperson von dem Pflegebedürftigen erhält, wenn es das dem Umfang der Pfegetätgikeit entsprechende Pflegegeld im Sinne des § 37 SGB XI nicht übersteigt. Dies sind bei Pflegestufe I 205 €, bei Pflegestufe II 410 € und bei Pflegestufe III 665 €. Der Wortlaut des § 96a erscheint ein bisschen kompliziert, weil erstmal ja nicht Sie, sondern Ihre Mutter das Pflegegeld erhält. Sollte sie das jedoch Ihnen als Entlohnung für die Pflege überlassen, wird dies im Rahmen der obigen Beträge NICHT auf Ihre Rente angerechnet.
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