Wie das Finanzamt Steuersündern auf die Spur kommt
Steuern zahlen mag kaum einer gern. Deshalb machen manche Steuerzahler in ihrer Steuererklärung bewusst falsche oder unvollständige Angaben, um Steuern zu sparen. Wer aber vermutet, mit kleinen oder großen Steuerbetrügereien werde man schon nicht auffallen, unterliegt womöglich einem fatalen Irrtum. Die Steuerverwaltung und ihre Finanzbeamten und -beamtinnen verfügen über etliche Wege, Steuerhinterzieher zu enttarnen. Zwölf Möglichkeiten, die dafür sprechen, lieber ehrlich zu sein.
Was das Finanzamt alles weiß
Wer angestellt ist und deshalb Beiträge für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt, ist für sein Finanzamt ein gläserner Mensch. Was an Sozialbeiträgen vom Gehalt abgezogen wird, wird automatisch den Finanzbehörden elektronisch übermittelt. Überhöhte Angaben oder vermeintliche Tippfehler, die die Steuerlast über die Vorsorgeaufwendungen für die Altersvorsorge mindern sollen, fallen deshalb sofort auf.
Auch sogenannte Lohnersatzleistungen, wie Elterngeld, Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld werden dem Finanzamt gemeldet. Solche Leistungen sind zwar an sich steuerfrei. Durch sie wird aber der Steuersatz auf das Arbeitseinkommen erhöht, und das kann dazu führen, dass das Finanzamt einen Steuernachschlag fordert. Wer solche Lohnersatzleistungen bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben. In den Finanzämtern sind diese Fälle auf dem Schirm. Fehlen die Steuererklärungen, werden sie angemahnt, den Steuerpflichtigen droht ein Verspätungszuschlag.
Rentendaten gehen automatisch ans Finanzamt (7.1.2021)
Wie viel der Fiskus über die Rente weiß
Auch bei ihren Renten sollten Steuerpflichtige in den Steuerformularen nichts Falsches angeben. Egal ob es um die gesetzliche Rente geht, um die Riester-Rente oder Auszahlungen aus berufsständischen Versorgungswerken oder privaten Rentenversicherungen – im Finanzamt ist bekannt, wie viel Geld aufs Konto fließt. Auch hier werden die Daten elektronisch übermittelt.
Was das Misstrauen in den Finanzämtern erregt
In den Finanzämtern wird mit Hilfe eines elektronischen Systems vorsortiert: Die Einkommensteuer-Erklärungen durchlaufen zunächst ein sogenanntes Risikomanagementsystem. Danach werden für etwa 15 bis 20 Prozent der Erklärungen die Steuerbescheide automatisch erstellt. Ohne dass ein Bearbeiter im Spiel ist. Bei den übrigen Erklärungen schauen die Finanzbeamten noch einmal drauf und gehen, wie vom System vorgegeben, bestimmten Prüfhinweisen nach, etwa zu den Angaben zum häuslichen Arbeitszimmer oder zur doppelten Haushaltsführung.
Versuchen Sie lieber nicht, die Software der Finanzbehörden und ihre Beamten „für dumm zu verkaufen“. Denn wer unplausible Beträge in die Erklärung hereinschreibt, macht erst auf sich aufmerksam. Dabei hilft den Sachbearbeitern das Risikosystem. Finanzbeamte sehen, wenn etwa bei der Zahl der Fahrten zum Arbeitsplatz keine Urlaubstage berücksichtigt sind. Oder es würde ihnen auch auffallen, wenn ein Steuerzahler, der nie einen Cent gespendet hat, auf einmal ohne Belege hohe Spenden angibt.
Welche Folgen eine Betriebsprüfung haben kann
Bei einer Betriebsprüfung kann das passieren: Eine Betriebsprüferin checkt die Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens. Dabei fällt ihr auf, dass ein selbständiger Dienstleister regelmäßig Honorare von der Firma bekommt. Sie schickt deshalb dem Finanzamt des Dienstleisters eine Kontrollmitteilung. Das kann nun prüfen, ob der Zahlungsempfänger wirklich alle Einnahmen gemeldet hat. Wer durch eine solche Kontrollmitteilung bei der Verkürzung von Einnahmen erwischt wird, sollte sich darauf einstellen, dass dann im Finanzamt auch die anderen Angaben sehr genau angeschaut werden.
Welche Informationen Notare weitergeben müssen
Notare sind verpflichtet, den Finanzämtern mitzuteilen, wer eine Immobilie gekauft oder verkauft hat – allein schon deshalb, weil auf solche Geschäfte Einkommen- und Erbschaftsteuer anfallen kann, und die Grunderwerbsteuer ist für die Käufer ohnehin fällig. Daher landen alle Grundstücksverträge automatisch beim Finanzamt.
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Warum es das Finanzamt interessiert, wenn jemand stirbt
Mit dem Tod eines Kontoinhabers ist es ebenfalls vorbei mit dem Bankgeheimnis. Die Banken müssen den Kontostand des Verstorbenen dem Finanzamt mitteilen. Und das kann für die Erben teure Folgen haben, etwa wenn der Kontoinhaber Rentner war, aber mehrere Jahre keine Steuererklärungen abgegeben hat, obwohl sie oder er dazu verpflichtet war. Oder wenn plötzlich unversteuertes Geld im Ausland auftaucht.
Angenommen Ihr Vater oder Ihre Mutter, Oma oder Opa haben bei Ihrer Steuererklärung nicht immer alle Punkte korrekt ausgefüllt – und Sie erben. Dann werden Sie als Erbe zwar nicht strafrechtlich anstelle des verstorbenen Erblassers verfolgt. Die Strafe vererbt sich nicht. Sie sind jedoch verpflichtet, reinen Tisch zu machen und Steuerschulden nachzuzahlen. Sie sollten auf keinen Fall versuchen, einen Steuerbetrug des Erblassers zu vertuschen. Dann machen Sie sich selbst strafbar.
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Wann die Banken plaudern müssen
Die Steuerbehörden haben auch das Recht, Kontodaten genauer anzuschauen. Möglich ist das aber nur, wenn es dafür einen begründeten Anlass gibt.
Das geht zum Beispiel so: Die Finanzbeamten haben einen Hinweis bekommen oder in der Steuererklärung sind ihnen gravierende Unstimmigkeiten aufgefallen. Dann können sie über das Bundeszentralamt für Steuern eine Kontoabfrage einleiten. So erfahren sie zunächst, bei welchen Kreditinstituten eine Person Konten oder Depots unterhält. Dabei werden noch keine Informationen über den Kontostand oder die Kontobewegungen an das Finanzamt übermittelt.
Im zweiten Schritt können die Beamten jedoch den Kontostand erfragen. Stimmt dieser nicht mit den Angaben des Steuerpflichtigen in seiner Erklärung überein, dürfte es zu weiteren Nachfragen kommen. Aber nicht nur das: Auch bei bereits bekannten Konten kann das Finanzamt bei der Bank nachfragen, wenn ein Steuerzahler selbst Auskünfte verweigert.
Warum das Konto im Ausland ein offenes Buch ist
Ausländische Geldinstitute in anderen Ländern müssen die Kontendaten ihrer deutschen Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern einmal im Jahr zum 31. Juli elektronisch melden. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums vom Frühjahr 2023 machen bei diesem Austausch bereits 119 Staaten mit, von A wie Albanien bis Z wie Zypern. Schlechte Karten also für Menschen, die notorisch den Finanzbehörden vorenthalten wollen, wie viel Geld sie im Ausland bunkern.
Wie die Finanzbehörden nach gesammelten Daten fragen
Steuer-CDs mit Informationen über Schwarzgeld-Konten, die Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen (NRW) bereits aufgekauft haben, können die Datensammlung weiter vervollständigen. Die Finanzbehörden können außerdem ein sogenanntes Sammelauskunftsersuchen an ein Unternehmen stellen. So hat zum Beispiel NRW von der Kryptobörse Bitcoin.de die Daten der Transaktionen von etwa 4000 Bitcoin-Anlegern bekommen. Nun wird geprüft, ob sie ihre Gewinne aus den Krypto-Geschäften ordentlich versteuert haben.
Was Airbnb und andere Plattformen angeben müssen
Viele Menschen vermieten mithilfe von Online-Vermietungsplattformen wie Airbnb Zimmer, ein Haus oder eine Wohnung vorübergehend, oft als Ferienwohnung, um sich das Gehalt oder die Rente aufzubessern. Doch nicht wenige dieser Vermieterinnen und Vermieter haben offenbar ihre Mieteinnahmen beim Finanzamt nicht angegeben. Das wird für sie jetzt zu einem Problem. Denn seit 1. Januar 2023 sind digitale Plattformen, also auch Airbnb, verpflichtet, persönliche Angaben und Umsätze ihrer Nutzerinnen und Nutzer den Finanzbehörden zu übermitteln.
Sollten Sie als Vermieter oder Vermieterin Ihre Gewinne aus solchen privaten Vermietungsgeschäften bislang dem Finanzamt vorenthalten haben, sollten Sie dies schleunigst nachholen. Möglich ist dies mit einer sogenannten Selbstanzeige. Dabei werden dem Finanzamt sämtliche nicht angegebenen Einnahmen vollständig nachträglich über bis zu zehn Jahre zurück offengelegt. Die Strafe wegen Steuerhinterziehung entfällt dann, aber nur, wenn die Tat vom Finanzamt noch nicht entdeckt wurde.
Steuerfahnder schauen auf Daten von Online-Vermietungsportalen (25.7.2023)
Wenn Sachbearbeiter das Stöbern anfangen
In regionalen Anzeigenblättern oder Handelsplattformen im Internet sind diese Anzeigen immer noch oft zu finden. Ein (selbsternannter) Handwerker bietet „diskret“ bestimmte Dienstleistungen am, vom Streichen der Küche bis zum Schneiden der Gartenhecke. In seltenen Fällen kann es aber passieren, dass ein Finanzbeamter oder eine Finanzbeamtin auf solche Anzeigen aufmerksam wird oder selbst mal in solchen Anzeigen stöbert – und dann entdeckt, dass Arbeitseinnahmen nicht versteuert wurden.
Was nach einer Scheidung passieren kann
Am Anfang mag die Liebe groß sein, am Ende kann es trotzdem einen Rosenkrieg geben. Und dann kann es schon mal vorkommen, dass die verschmähte Gattin den treulosen Ex-Ehemann beim Finanzamt anzeigt – oder umgekehrt. Wie das Finanzamt dann reagiert, hängt auch davon ab, wie detailliert die Anzeige ist, ob sie anonym erstattet ist, wie glaubwürdig der Anzeigenerstatter erscheint.
Große Fälle von Steuerbetrug werden jedenfalls eher von Whistleblowern aufgedeckt, die ihre Kenntnisse den Finanzbehörden mitteilen. Baden-Württemberg hat mittlerweile ein digitales anonymes Hinweisgeberportal für Steuerbetrug. Andere Länder bereiten ähnliche Portale vor, und diese werden den Beamtinnen und Beamten in den Finanzämtern viel neuen Stoff über kleine oder große Steuerbetrügereien liefern.
