
Rehabilitation heißt wiederherstellen. Menschen sollen die Folgen schwerer oder chronischer Krankheiten überwinden. Es gilt, ihre Gesundheit so zu stärken, dass sie weiter arbeiten können.
Mit der Rehabilitation verfolgt die gesetzliche Rentenversicherung mehrere Ziele:
Eine Rehabilitation kann stationär in einer Klinik oder ambulant erfolgen. In der Regel dauert sie drei Wochen – bei bestimmten Indikationsfeldern wie zum Beispiel Suchtbehandlung oder wenn es medizinisch notwendig erscheint – kann eine Rehabilitation auch verlängert werden. Zu den häufigsten rehabilitationsbedürftigen Erkrankungen gehören
Die Rehabilitation wird je nach Zielsetzung in verschiedene Kategorien eingeteilt:
Es gibt viele gute Gründe für eine Reha. Werden Sie aktiv und beantragen Sie Ihre Reha-Leistung jetzt. So gehen Sie vor: Schritt für Schritt zur Reha.
Wenden Sie sich mit Ihrem Wunsch nach einer Reha an Ihren behandelnden Arzt. Er kann am besten beurteilen, ob eine Reha bei Ihrem Krankheitsbild Sinn macht.
Nach der Reha festigen die Nachsorge- und Ergänzenden Leistungen der Deutschen Rentenversicherung die erreichten Erfolge. Reha-Nachsorge ist eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung, die sich an die medizinische Reha anschließt. Sie wird bei Bedarf vom behandelnden Reha-Arzt empfohlen.
Im Nachsorge-Portal www.nachderReha.de der Deutschen Rentenversicherung finden Sie Reha-Nachsorge-Angebote, die teilweise auch digital in Anspruch genommen werden können:
Anbieter zur Reha-Nachsorge in Ihrer Region: Reha-Nachsorge finden
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