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Reha bei Hauterkrankungen

Saubere Luft, saubere Umwelt und richtige Ernährung können in der Rehabilitation ein Schlüssel bei der Behandlung von Hauterkrankungen sein. Und das körperliche Leiden der Betroffenen mindern.

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4 Minuten

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Junge Frau cremt sich den Oberarm ein. – Bild: wdv.de © Jan Lauer

© Nicht definiert

Ziele bei der Reha für Hauterkrankungen

Die Haut ist das größte Organ des menschlichen Körpers. Sie hat direkten Kontakt zur Umwelt, ist vielen Reizen ausgesetzt. Ein komplexes Sinnesorgan mit Schutz- und Immunfunktion, zuständig für die Regulation von Temperatur und Wasserhaushalt. Und abgesehen von Erbfaktoren vielfältig angreifbar, vor allem durch äußere Umwelteinflüsse. Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt ihre Versicherten mit Rehabilitationsaufenthalten in hochspezialisierten Kliniken für die Behandlung von chronischen Hauterkrankungen.

Die Ziele der Reha sind:

  • Die Beschwerden der oft unter Schmerzen leidenden Patienten sollen gemindert werden.
  • Eine höhere Lebensqualität durch verbesserte Leistungsfähigkeit.
  • Die Versicherten sollen im Erwerbsleben bleiben können. Ein frühes Ausscheiden aus dem Beruf soll verhindert werden.
  • Psychologisch bedingte Folgeerkrankungen durch den bei chronischen Hautkrankheiten erhöhten Verstärkungsfaktor Stress sollen vermieden werden.
  • Erziehung, Schulung und Befähigung zur Selbsthilfe, um die Auswirkungen der Erkrankung im Alltag möglichst selbstständig meistern zu können.
  • Motivation zu gesunder Lebensweise.

Medizinische Voraussetzungen

Die Rehabilitation bei schweren Hauterkrankungen erfolgt in der Regel stationär und dauert drei Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Reha aufgrund ärztlicher Befunde auch verlängert werden. Voraussetzung für eine Leistung ist immer, dass die Erwerbsfähigkeit bereits erheblich gefährdet oder gemindert ist. Sie muss durch die Reha voraussichtlich wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden.

Die Zahl der Menschen mit Hauterkrankungen und Hautkrebs steigt stetig, Ursachen sind neben erblicher Veranlagung Belastungen durch äußerliche Einflüsse wie Chemikalien, Feinstaub, Asbest, Pollen-Allergien und UV-Strahlen. Eine Reha kann bei zahlreichen Indikationen beantragt werden. Zu den häufigsten Erkrankungen gehören:

  • Neurodermitis
  • Psoriasis (Schuppenflechte)
  • Akne (vor allem bei Jugendlichen)
  • Autoimmun-Erkrankungen der Haut
  • Urtikaria (Nesselsucht)
  • Hautkrebs (Basaliom, Malignes Melanom und andere Tumoren)
  • Allergien

Die Zahl der von Hautkrebs Betroffenen wächst stetig, insbesondere unter Menschen, die vorwiegend im Freien arbeiten und übermäßig UV-Strahlen ausgesetzt sind.

Tipp:

Auch Kinder mit Hauterkrankungen haben Anspruch auf eine Rehabilitation. Das Ziel ist klar formuliert: Krankheit und Folgen sollen nicht bis ins Erwachsenalter bestehen und Lebensqualität und Erwerbsfähigkeit einschränken. Eine Reha kann verordnet werden, wenn die Leistungsfähigkeit des Kindes bereits gemindert ist, die Reha aber eine Chance für Besserung oder Heilung bietet. Das gilt auch, wenn mögliche Folgeerscheinungen der Erkrankung die spätere Erwerbsfähigkeit mindern könnten. Ein aktueller Befund vom Hausarzt oder Kinderarzt reicht für den Antrag. Die Reha dauert meist vier Wochen, kann aber auch verlängert werden.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Da Kinder und Jugendliche in der Regel keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen, sind die Voraussetzungen für eine Reha an die Eltern geknüpft. Hier reicht es, wenn ein Elternteil in den letzten zwei Jahren mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat. Wer als Erwachsener eine Rehabilitation beantragen will, muss

  • in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben oder
  • innerhalb von zwei Jahren nach einer Ausbildung eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben oder
  • zum Zeitpunkt des Antrags die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllen oder
  • eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen.

Voraussetzung ist immer die begründete Einschätzung, dass die Patientin oder der Patient nach der Rehabilitation voraussichtlich wieder arbeiten kann. Zum Zeitpunkt des Antrags muss die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert sein. Der Patient muss Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit zeigen.

Therapie und Behandlung

Zu Beginn einer Rehabilitation werden in einem persönlichen Arzt-Patient-Gespräch die Reha-Ziele festgelegt und ein Therapieplan erstellt. Hauterkrankungen sind aufgrund der psychischen Belastung oft mit psychologischen Krankheiten verbunden. In den Kliniken arbeiten daher meist interdisziplinäre Teams aus Ärzten, Psychologen, Therapeuten, Allergologen und Diagnostikern zusammen. Da Reizklima mit reiner Seeluft und geringem Pollenflug ideale Voraussetzungen für eine Reha bei Hauterkrankungen bietet, befinden sich viele darauf spezialisierte Kliniken an Nord- und Ostsee und den vorgelagerten Inseln.

Das Therapieangebot beinhaltet je nach Klinik und Krankheitsbild unterschiedliche Methoden und Schwerpunkte. In allen Reha-Zentren gleich ist der Anspruch, den Patienten mit Schulungen fit zu machen für ein möglichst selbstständiges Leben in Erwerbstätigkeit. Zum Behandlungsprogramm gehören:

  • Selektive UV-Therapie (Ganzkörper- und Teilkörperbestrahlung)
  • Balneotherapie mit Meerwasser, Sole, Gerbstoffen und Ölen
  • Medizinisch-kosmetische Behandlung
  • Medizinische Hand- und Fußpflege
  • Immunmodulatorische Therapie in der Behandlung von Krebserkrankungen
  • Einleitung systemischer Therapie bei schweren Formen von Neurodermitis und Psoriasis
  • Psychologische Beratung zur Verminderung von Depressivität und Optimierung der Krankheitsbewältigung
Wichtig:

Die Anleitung der Patienten zur Durchführung phasengerechter externen kosmetischen Dermatotherapie durch geschultes Personal gehört zum Programm. Ziel ist das Erlernen und Trainieren der Salbentherapie, etwa bei schwer erreichbaren Körperarealen und zum selbstständigen Anlegen von Kompressionsverbänden.

Weitere Informationen

Bei Fragen zur Rehabilitation können Sie sich an die Service- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. Wo die nächste Stelle in Ihrer Nähe ist, erfahren Sie auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de.

Sie können Ihre Frage auch in unserem Expertenforum posten. Antworten erhalten Sie von Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.


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