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Reha bei Muskel-Skelett-Erkrankungen

„Ich hab Rücken“ – das Volksleiden Nr. 1 in drei Worten skizziert. Aber nicht nur bei Rückenleiden hilft eine spezielle Reha.

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Physiotherapeutin hilft Reha-Patienten beim Aufstehen aus dem Rollstuhl, um Gehübungen am Barren zu machen. Bild: IMAGO / agefotostock / photography33

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Ziele bei Reha für Muskel-Skelett-Erkrankungen

Mit der Rehabilitation bei Muskel- und Skelett-Erkrankungen verfolgt die gesetzliche Rentenversicherung mehrere Ziele:

  • Therapien helfen, dass Schmerzen nicht chronisch werden.
  • Bei Patienten deren Schmerzen bereits chronisch sind, versuchen die Therapeuten mit den Betroffenen die Schmerzen durch gezielte Anwendungen zu lindern und geben ihnen Schmerzbewältigungsstrategien an die Hand.
  • Übergeordnetes Ziel aller therapeutischen Maßnahmen ist, dass die Versicherten weiter arbeiten können und ihre Lebensqualität verbessert wird.

Die Liste der Diagnosen bei Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems umfasst eine Reihe von Krankheitsbildern. Dabei spielen Belastungen im Arbeitsleben, Freizeitverhalten, aber auch psychische Gründe eine große Rolle. Zu den Faktoren für Muskel- und Skelett-Erkrankungen gehören:

  • Heben und Tragen schwerer Lasten,
  • Zwangshaltungen,
  • einseitige Belastung durch vorwiegend sitzende oder stehende Tätigkeit,
  • bewegungsarme Arbeitsgestaltung, die sich in der Freizeit fortsetzt,
  • psychische Aspekte wie Arbeitsverdichtung, Zeitdruck oder eingeschränkte Handlungsspielräume sowie
  • fehlende soziale Unterstützung.

Zu den häufigsten rehabilitationsbedürftigen Erkrankungen im Stütz- und Bewegungssystem gehören unter anderem:

  • Bandscheibenvorfall,
  • Muskel- und Gelenkverletzungen,
  • Arthrose (Knie und andere Gelenke),
  • Entzündungen im Schulter-, Arm- oder Handgelenk,
  • OP- und Unfallfolgen nach Verletzung des Bewegungsapparates,
  • Chronische Rückenschmerzen,
  • Wirbelkörperfrakturen,
  • degenerative Veränderung (Wirbelgleiten, Bandscheibenverschleiß) mit erheblichen funktionellen Einschränkungen
  • und rheumatische Erkrankungen.

Medizinische Voraussetzungen

Grundsätzlich müssen Versicherte „rehafähig“ sein – sie müssen belastbar genug sein, um an Therapien und Anwendungen aktiv teilzunehmen.

Liegen chronische Erkrankungen des Bewegungssystems oder Unfallfolgen und negative Nachwirkungen von Operationen vor, kommt eine Reha-Maßnahme in Betracht. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Reha muss vom Arzt verordnet sein
  • Die Erwerbsfähigkeit muss aufgrund der Erkrankung erheblich gemindert oder gefährdet sein,
  • die Verminderung kann voraussichtlich abgewendet werden,
  • die Erwerbsfähigkeit kann gebessert oder wiederhergestellt werden,
  • der Arbeitsplatz kann erhalten werden,
  • ambulante Maßnahmen müssen ausgeschöpft sein.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Wer eine bestimmte Zeit Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, kann eine Reha-Maßnahme der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Es gibt unterschiedliche Voraussetzungen. Die meisten Arbeitnehmer erfüllen die Bedingung, dass sie in den letzten zwei Jahren sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Aber auch Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, können eine Reha beantragen.

Tipp:

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die versicherungsrechtlichen Bedingungen erfüllt haben, können Sie dies am Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 erfragen.

Therapieangebot

Eine einheitliche Reha bei Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems gibt es aufgrund des differenzierten Krankheitsbildes nicht. Sie wird auf die spezifischen Anforderungen des Patienten ausgerichtet, um eine erfolgreiche Genesung und bei Berufstätigen die rasche Rückkehr ins Arbeitsleben zu ermöglichen. Viele Reha-Kliniken haben dazu ihr spezielles Profil zur Behandlung bestimmter Krankheiten entwickelt.

Ein Vorteil der Reha ist es, dass Ärzte und Diagnostiker, Psychologen und Ernährungsberater, Physio- und Ergotherapeuten als ein Team unter einem Dach zusammenarbeiten und sich austauschen. Dadurch entsteht ein ganzheitliches Bild der Erkrankung und ermöglicht individuelle Therapien. So werden unter anderem Bewegungsabläufe zur Entlastung der Gelenke gelernt, Strategien zur Vermeidung von Fehlhaltungen entwickelt und berufsspezifische Arbeitsplatzbelastungen analysiert.

Tipp:

Es gibt auch spezielle interdisziplinäre Behandlungskonzepte für Kinder und Jugendliche mit Rehabilitationsbedarf. Siehe hierzu auch www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de.

Weitere Informationen

Bei Fragen zur Rehabilitation können Sie sich an die Service- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. Wo die nächste Stelle in Ihrer Nähe ist, erfahren Sie auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de.

Sie können Ihre Frage auch in unserem Expertenforum posten. Antworten erhalten Sie von Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.


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