Reha bei psychischen Erkrankungen

Wird die Seele krank, sind lange Arbeitsausfälle oft die Folge. Viele Reha-Kliniken sind deshalb mittlerweile auf die Therapie psychischer Erkrankungen spezialisiert.

Frau lehnt mit dem Kopf an einem Kissen und schaut gedankenvoll. Bild: IMAGO / Westend61 / Joseffson

Ziele einer Reha bei psychischen Erkrankungen

Stress, Überforderung, Angstzustände, Depression – fast jeder zweite Deutsche hat irgendwann im Leben eine psychische Erkrankung. Die Zahl der Betroffenen wächst, auch weil sich heute mehr Menschen trauen, offen über ihre Erkrankung zu sprechen. Die Deutsche Rentenversicherung hat mittlerweile rund 200 Reha-Zentren, die auf die Behandlung und Therapie von Menschen mit psychischen Erkrankungen spezialisiert sind.

Wer psychisch krank wird, fällt oft lange aus und bezieht überdurchschnittlich oft eine Erwerbsminderungsrente. Mit differenzierten Reha-Konzepten verfolgt die gesetzliche Rentenversicherung mehrere Ziele:

  • Patienten sollen lernen, ihre Erkrankung besser verstehen, um selbst etwas dagegen tun zu können (Stärkung der Eigeninitiative).
  • Therapeutische Maßnahmen zur Verminderung von Funktionsstörungen sollen helfen, dass Versicherte wieder aktiver am Leben teilhaben.
  • Therapeuten wollen mit den Patienten zusammen Wege aus persönlichen Krisen finden.
  • Die Reha will Hilfe bieten für eine berufliche und soziale Wiedereingliederung. Nachsorge-Konzepte spielen eine wichtige Rolle.
  • Übergeordnetes Ziel aller therapeutischen Maßnahmen ist, dass die Versicherten weiter arbeiten können und ihre Lebensqualität verbessert wird.

Die psychosomatisch-psychotherapeutische Rehabilitation wird fast ausschließlich stationär angeboten. Die Behandlungsdauer ist mit durchschnittlich rund sechs Wochen in der Regel länger als in der medizinischen Reha.

Indikatoren, nach denen eine psychosomatische Reha beantragt und nach ärztlichem Befund oder dem eines Gutachters genehmigt werden, sind unter anderem:

  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Essstörungen (Magersucht, Bulimie, Adipositas)
  • Schmerzerkrankungen
  • Schlafstörungen
  • Posttraumatische Belastung
  • Funktionelle Beschwerden
  • Persönlichkeitsstörungen
  • ADHS
  • Sexuelle Funktions- und Verhaltensstörungen
  • Zwangserkrankungen
  • Arbeitsplatzbezogene Ängste, Mobbing und Burnout

Psychische Störungen entstehen aber auch im Verlauf oder als Folge schwerer chronisch verlaufender Erkrankungen oder nach schwerer Behinderung durch Unfälle. Aus ärztlicher Sicht wird eine Reha befürwortet, wenn

  • Hinweise vorliegen, dass die der psychischen Störung zugrunde liegende Krankheit anhält
  • Vorbehandlungen zu keiner ausreichenden Besserung geführt haben
  • die Teilhabe am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben stark beeinträchtigt ist
  • eine positive Erwerbsprognose besteht

Medizinische Voraussetzungen

Grundsätzlich müssen Versicherte „rehafähig“ sein – sie müssen belastbar genug sein, um an Therapien und Anwendungen aktiv teilzunehmen. Der Patient muss den Therapieerfolg wollen und eine Bereitschaft zu Verhaltensänderungen („Behandlungsmotivation“) zeigen. Dies wird vor der Genehmigung einer Reha von der Rentenversicherung geprüft.

Auch andere medizinische Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die Reha muss vom Arzt verordnet sein,
  • die Erwerbsfähigkeit muss aufgrund der Erkrankung erheblich gemindert oder gefährdet sein,
  • die Verminderung kann voraussichtlich abgewendet werden,
  • die Erwerbsfähigkeit kann gebessert oder wiederhergestellt werden,
  • der Arbeitsplatz kann erhalten werden.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Wer eine Rehabilitation beantragen will, muss

  • in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben oder
  • innerhalb von zwei Jahren nach einer Ausbildung eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben oder
  • zum Zeitpunkt des Antrags die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllen.

Auch wer bereits eine Rente bezieht, kann eine Reha beantragen. Dies gilt zudem für nichtversicherte Ehe- und Lebenspartner von Versicherten und Rentenbeziehern sowie für Hinterbliebene.

Therapieangebote

Wegen der Vielfalt der psychischen Erkrankungen ist es die Grundlage jeder Reha, dass Klinik-Team und Patient die Reha-Ziele gemeinsam definieren. Die mehr als 200 Kliniken für psychosomatische Reha haben differenzierte Konzepte zur Behandlung entwickelt. Reha-Konzepte für besondere Gruppen beinhalten unterschiedliche Behandlungsmethoden, zum Beispiel für

  • ältere und arbeitslose Patienten
  • Versicherte mit langen Arbeitsunfähigkeitszeiten
  • Menschen mit ungünstiger Motivationslage und geringer Änderungsbereitschaft
  • Versicherte mit negativer subjektiver Erwerbsprognose

Da Männer und Frauen sich in Häufigkeit und Art psychischer Störungen unterscheiden, werden auch geschlechtsspezifische Reha-Konzepte angeboten. Zur Therapie bei „besonderen beruflichen Problemlagen“ gehören gezielte Diagnosetests und therapeutische Leistungen mit Berufsbezug. Die Inhalte sollen so besser mit der Arbeitsrealität der Versicherten verzahnt werden. Erarbeitet werden Strategien im Umgang mit Belastungen aus der Arbeitssituation.

Der Behandlungsplan setzt sich immer zusammen aus:

  • Psychotherapie/Verhaltenstherapie
  • ärztlicher Therapie
  • Arzneimitteltherapie
  • Bewegungstherapie
  • Ergotherapie
  • Soziotherapie
  • Physiotherapie
  • Entspannungstechniken
  • Sozialberatung

Tipp:

Für Laien ist es nicht einfach zu bestimmen, welche Voraussetzungen für eine Reha vorliegen müssen. Aufgrund der Vielfalt der Krankheitsbilder und der komplexen Struktur der psychosomatisch-psychotherapeutischen Rehabilitation empfiehlt sich daher eine umfassende Beratung in einer der Service- und Beratungsstellen der deutschen Rentenversicherung.


Weitere Informationen

Bei Fragen zur Rehabilitation können Sie sich an die Service- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. Wo die nächste Stelle in Ihrer Nähe ist, erfahren Sie auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de.

Sie können Ihre Frage auch in unserem Expertenforum posten. Antworten erhalten Sie von Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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