Soziales / 08.07.2019

ABC für Azubis: Von Berufsunfähigkeit bis zur Steuer-ID

Was Azubis zum Start der Ausbildung über (Sozial-) Versicherung und Job wissen müssen.

ABC für Azubis: Gruppe lachender Schüler sitzt im Freien.

Inhalt

Gut eine halbe Million Jugendliche und junge Erwachsene beginnen im Spätsommer 2019 ihre betriebliche Berufsausbildung. Damit der Einstieg klappt, gibt ihre-vorsorge.de Tipps rund um (Sozial-) Versicherung und Job.

Arzt/Erstuntersuchung

Vor Beginn der Ausbildung steht meistens erst mal der Arztbesuch. Wer noch minderjährig ist, darf eine Ausbildung nur beginnen, wenn sie oder er dem Ausbildungsbetrieb eine Bescheinigung über eine ärztliche Erstuntersuchung vorlegt. Geregelt ist das in Paragraf 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Die Untersuchung kann der Hausarzt durchführen. Dafür müssen Sie vorher beim Einwohnermeldeamt ein „Untersuchungsberechtigungsschein“ besorgen. Den Schein legen Sie Ihrem Arzt vor. Sie selbst müssen weder beim Einwohnermeldeamt noch beim Arzt hierfür Gebühren zahlen.

Die Ergebnisse der Untersuchung bekommen hinterher nur Sie (bzw. Ihre Eltern). Der Ausbildungsbetrieb/Arbeitgeber erhält lediglich eine Bescheinigung, ob Sie geeignet sind oder nicht.

Berufsunfähigkeit absichern

Möglicherweise absolvieren Sie eine Ausbildung in Ihrem Traumberuf. Doch was geschieht, wenn Sie später wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls zwar noch arbeiten können, nicht jedoch in Ihrem Beruf? Dann kann Ihnen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung helfen.

Als Azubi sind Sie zwar automatisch in der Deutschen Rentenversicherung abgesichert. Die zahlt nicht nur eine Altersrente, sondern auch eine Erwerbsminderungsrente, wenn aus gesundheitlichen Gründen Arbeiten – egal in welchem Beruf – nur noch in Teilzeit oder überhaupt nicht mehr möglich ist.

Für Azubis kann eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung sehr sinnvoll sein. Diese zahlt nämlich, wenn Sie wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in Ihrem gewählten Beruf arbeiten können. Das passiert häufiger als viele Menschen denken: Statistisch trifft dies mehr als jeden vierten Erwerbstätigen.

Verbraucherschützer raten Azubis deshalb, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Auch hier gilt: Je früher man eine Versicherung abschließt, desto besser. Denn als Azubi sind Sie in der Regel noch topfit – und kommen an günstigere Tarife. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel "Berufsunfähigkeitsversicherung noch vor Ausbildungsbeginn abschließen".

Das Themenpaket „Berufsunfähigkeitsversicherung“ der Stiftung Warentest können Sie für 5 Euro hier herunterladen:

www.test.de/Themenpaket-Berufsunfaehigkeitsversicherung

Privathaftpflicht

Eine Privathaftpflichtversicherung ist für jeden sinnvoll. Sie übernimmt Kosten für Personen- und Sachschäden, die man – zum Beispiel durch einen Unfall – anderen zufügt. Als Azubi müssen Sie sich aber meist nicht selbst versichern, sondern Sie sind über Ihre Eltern (noch) kostenlos mitversichert.

Handy/Smartphone

Vorsicht! Lassen Sie Ihr Smartphone zumindest bei Ausbildungsbeginn in Ihrer Tasche – möglichst auf „lautlos“ gestellt. Erkundigen Sie sich erst einmal, welche Regeln hierzu in Ihrem Ausbildungsbetrieb gelten bzw. was dort „üblich“ ist. Unter Umständen kann die private Nutzung am Arbeitsplatz sogar verboten sein.

Jugendvertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) kümmert sich um die Interessen und Rechte der Azubis und minderjährigen Beschäftigten. Sie wird alle zwei Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle minderjährigen Beschäftigten und alle Auszubildenden unter 25 Jahren. Eine JAV gibt es, wenn eine Firma fünf jugendliche Wahlberechtigte beschäftigt und einen Betriebs- oder Personalrat hat.

Krankenversicherung

Als Azubi sind Sie nicht mehr über Ihre Eltern gesetzlich krankenversichert und auch nicht an die Krankenkasse Ihrer Eltern gebunden. Spätestens bis zwei Wochen nach Beginn Ihrer Ausbildung müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl angemeldet haben.

Dabei sollten Sie bedenken, dass die Zusatzbeiträge, Service- und Extraleistungen der Krankenkassen unterschiedlich sind. Die gewählte (neue) Kasse stellt eine Mitgliedsbescheinigung aus. Diese müssen Sie dann dem Ausbildungsbetrieb vorlegen.

Rente

Als Azubi sind Sie gesetzlich rentenversichert und erwerben in der Regel die ersten Rentenansprüche. Da die Ausbildungsvergütung in der Regel ziemlich niedrig ist, zahlen Sie auch nur geringe Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse.

Damit erwerben Sie jedoch in der Regel schon weit höhere Rentenansprüche. Denn die Ausbildungszeit zählt für die Rente meist so, als ob Sie 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Rentenversicherten erzielt hätten.

600 Euro Ausbildungsvergütung bringen Azubis damit meist Rentenansprüche, die einem Verdienst von rund 2.431 Euro entsprechen.

Sozialversicherungen – Anmeldung

Außer der Kranken- und Rentenversicherung gibt es noch die Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung. Um diese gesetzlichen Pflicht-Versicherungen brauchen sich Azubis nicht selbst zu kümmern. Die Pflegeversicherung wählt man mit der Krankenversicherung automatisch mit, Beitrag und Leistungen dafür sind bei allen Kassen identisch. Bei der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung gibt es gar keine Auswahl, die Anmeldung erledigt der Arbeitgeber. Er führt auch die Beiträge ab.

Sozialversicherungsbeiträge

Als Azubi sind Sie genau wie andere Arbeitnehmer sozialversichert. Insgesamt gehen etwa 20 % von Ihrer Ausbildungsvergütung an die Sozialversicherungen. Im Schnitt sind es für Azubis genau 19,825 Prozent. Sie erwerben dafür Ansprüche – beispielsweise auf Krankenbehandlung, Rehabilitation, Rente, Kranken- oder Arbeitslosengeld.

Was vom Azubi-Gehalt übrig bleibt, können Sie mit unserem Azubi-Gehaltsrechner ermitteln.

Sozialversicherungsnummer

Sobald Sie die Ausbildung beginnen, meldet der Arbeitgeber Sie bei der Krankenkasse Ihrer Wahl an. Diese fordert beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine Sozialversicherungsnummer an. Das Schreiben mit der Sozialversicherungsnummer, das als Sozialversicherungsausweis bezeichnet wird, sollten Sie in Ihren Job-Unterlagen abheften.

Steuer-ID/Steuer

Ihr Ausbildungsbetrieb braucht Ihre Steueridentifikationsnummer. Damit meldet er Sie beim Finanzamt an und erfährt so Ihre Lohnsteuermerkmale. Wenn Sie Ihre Steuer-ID nicht kennen, fragen Sie zunächst Ihre Eltern.

Wenn Sie nicht fündig werden, können Sie sich die ID vom Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 6, 53221 Bonn (www.bzst.de) erneut zustellen lassen. Dabei müssen Sie Ihren Namen und Vornamen, die Adresse, das Geburtsdatum und den Geburtsort mitteilen.

Übrigens: Steuern müssen Sie als Azubi meist noch nicht zahlen, zumindest gilt das in den ersten Ausbildungsjahren. Bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Steuerklasse I liegt die Steuer-Grenze bei einem Einkommen von 1.055 Euro brutto.

Zwei Ausbildungsverträge

Manche Azubis haben ein „Luxusproblem“: Sie haben bereits einen Ausbildungsvertrag unterschrieben – und dann trudelt noch ein besseres Angebot ein. Kein Sorge: In diesem Fall kann man den unterschriebenen Ausbildungsvertrag kündigen – aber bitte erst nachdem der „bessere Vertrag“ in trockenen Tüchern ist.

Dazu gibt es ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 1987. Das BAG entschied damals, dass ein Berufsausbildungsvertrag „bereits vor Beginn der Berufsausbildung von beiden Vertragsparteien ordentlich entfristet gekündigt werden“ kann (Aktenzeichen: 2 AZR 654/86).

„Entfristet“ meint: Ohne Einhaltung einer Frist. Fairerweise sollte die Kündigung so früh wie möglich erfolgen, damit kein Ausbildungsplatz „blockiert“ ist. Übrigens: Auch noch nach Beginn der Ausbildung können Azubis den Ausbildungsvertrag in der Probezeit jederzeit fristlos kündigen.

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Autor

Rolf Winkel