Finanzen / 03.09.2019

Baukindergeld: Nachweise auch ohne Grundbuchauszug möglich

Wer als Familie ein Haus bauen oder kaufen will, kann Baukindergeld bei der KFW beantragen. Nachweise auch ohne Grundbuchauszug möglich.

Bild zum Thema Baukindergeld: Nachweise auch ohne Grundbuchauszug möglich. – Familie sitzt auf dem Dach eines Kinderspielhaus im Garten.

Frankfurt/Main (dpa/tmn). Das Baukindergeld soll Familien beim Bau oder Kauf eines eigenen Hauses unterstützen. Beantragt wird es direkt auf der Webseite der Förderbank KfW. Ist der Antrag bestätigt, haben Familien drei Monate Zeit, ihre Nachweise in dem Zuschussportal hochzuladen. Liegt der Grundbuchauszug dafür noch nicht vor, können sie ihn vorläufig durch eine Auflassungsvormerkung ersetzen, erklärt die KfW.

Was im Grundbuchauszug stehen muss

Der Grundbuchauszug muss die Adresse der Immobilie, den Antragsteller als (Mit-)Eigentümer und den Grund der Eintragung ausweisen. Kann der Antragsteller vorerst nur die Auflassungsvormerkung einreichen, hat die KfW das Recht, weitere Dokumente zum Nachweis der Einhaltung der Förderbedingungen anzufordern – etwa den notariellen Kaufvertrag oder die Baugenehmigung oder Bauanzeige.

Einkommensteuerbescheide vorlegen

Verbraucher müssen außerdem die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragseingang vorlegen. Im Jahr 2019 sind dies also die Einkommensteuerbescheide aus 2016 und 2017. Mit der Vorlage der Meldebestätigung des Antragstellers, der angegebenen Kinder und gegebenenfalls des Partners wird nachgewiesen, dass das Wohneigentum selbst genutzt wird.

Weitere Informationen

www.kfw.de
KfW: Online-Antrag Baukindergeld

www.kfw.de/PDF
KfW: Merkblatt Baukindergeld (PDF)

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 Deutsche Presseagentur – Themendienst