Rente / 12.08.2021

Berufsanfänger: Vom ersten Arbeitstag an geschützt

Auch Jobstarter können einen Rentenanspruch haben, wenn sie auf dem Weg zur Arbeit oder am Arbeitsplatz einen Unfall erleiden.

Bild zum Beitrag"Berufsanfänger: Gesichert ab dem ersten Tag". Das Bild zeigt einen Mann, der seinem jungen Kollegen Maschinen erklärt.

Düsseldorf (drv). Vom ersten Arbeitstag an sind Auszubildende in der gesetzlichen Rentenversicherung geschützt. Denn im Fall der Fälle haben Berufseinsteiger Anspruch aus dem Vorsorgepaket der gesetzlichen Rentenversicherung. Sind beispielsweise Berufsstarter aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr in der Lage, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, können sie eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Der besondere Schutz gilt auch bei Unfällen auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeit. Grundsätzlich genügt auch hier schon ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung, wenn im Unfallzeitpunkt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht.

Nach einem Jahr gilt der Schutz auch, wenn Auszubildende wegen eines Freizeitunfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten: Sie können dann eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, wenn die Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende ihrer Schulzeit eintritt und sie innerhalb der zurückliegenden zwei Jahre mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt haben. Die Erwerbsminderungsrente richtet sich dann nicht nur nach den wenigen bisher eingezahlten Beiträgen. Vielmehr wird so gerechnet, als hätte die oder der Betroffene bis zum regulären Rentenalter – derzeit 65 Jahre und 9 Monate – Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt.

Auch bei Berufsanfängern gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Um den Versicherten nach Unfall oder Krankheit den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen, wird zunächst alles getan, um ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wiederherzustellen. Diese Rehabilitationsleistungen sind im Versicherungsschutz der gesetzlichen Rentenversicherung enthalten – und zwar ohne Aufpreis!.

Der Sozialversicherungsausweis

Ab dem ersten Job bekommt man ihn, er hält ein Leben lang und wenn der Sozialversicherungsausweis mal verloren geht, ruft man bei der Krankenversicherung an. Björn Watermann von der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen weiß, was Sie wissen müssen.

Autor

 Deutsche Rentenversicherung