Themen-Schwerpunkte

Berufsunfähig – erwerbsunfähig

Was gilt als Berufskrankheit? Was ist bei Verdacht zu tun? Ab wann gilt man als erwerbsunfähig? Und wer zahlt im Ernstfall? Im Schwerpunkt haben wir aktuelle Informationen zum Thema zusammengestellt.

Themen-Schwerpunkt Berufsunfähig – erwerbsunfähig: Tablet mit Bildschirm "Berufsunfähigkeit" und Stethoskop.

Wenn eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt wird, übernimmt die Sozialversicherung sowohl Heilbehandlung und Rehabilitation als auch unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die finanzielle Entschädigung der Betroffenen (z.B. Erwerbsminderungsrente) beziehungsweise ihrer Hinterbliebenen.

Damit eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird, muss sie in der Berufskrankheiten-Liste (BK-Liste) aufgeführt sein. Diese ist im Anhang zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) benannt.