Altersvorsorge / 16.01.2014

Berufsunfähigkeitsversicherung: Zu krank für eine Police?

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig. Aber viele Vorerkrankungen führen zur Ablehnung des Antrags oder Zuschlägen, weiß Versicherungsexperte Oliver Mest.

Frau sitzt am Küchentisch mit Telefon am Ohr und macht sich Notizen mit einem Bleistift. – Bildnachweis: wdv.de © Jan Lauer

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Aber selbst wer das einsieht, bekommt die Wunsch-Police nicht unbedingt. Schuld sind gesundheitliche Probleme, die als Vorerkrankungen im Antrag anzugeben sind. Das heißt umgekehrt aber nicht, dass jede Vorerkrankung den Abschluss der wichtigen Berufsunfähigkeitsversicherung verhindert. Unser Versicherungsexperte Oliver Mest hat sich intensiv mit Fragen zu Vorerkrankungen auseinandergesetzt.

Mit welchen Erkrankungen hat man denn ganz gute Chancen?

Oliver Mest: Hauterkrankungen bleiben bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung meist ohne Folgen, Blasen- und Gallenentzündungen ebenso wie Stirnhöhlen- und Lungenentzündungen. Und auch leichtere Probleme an den Adduktoren und der Achillesferse oder ein Muskelfaserriss in der Vergangenheit bedeuten nicht zwangsläufig das Aus. Ebenfalls unproblematisch sind: Leichtere Allergien, eine Gastritis, leichte Magenproblemen und – allen Gerüchten zum Trotz – Über- oder Untergewicht, wenn der BMI nicht unter 18 oder über 30 liegt.

Bei welchen Erkrankungen schalten die Versicherer denn auf „gelb“?

Oliver Mest: „Unsichere Kandidaten“ bei der Antragstellung sind zum Beispiel chronische Erkrankungen der Atemwege wie Asthma Bronchiale. Bandscheibenvorfälle werden ebenfalls penibel überprüft – so wie auch abgeschlossene psychische Erkrankungen, Magengeschwüre oder Kniegelenkserkrankungen.

Welche Optionen gibt es hier?

Oliver Mest: Alles ist möglich! Es kann sein, dass der Versicherer den Antrag durchwinkt und gar nichts bemängelt. Es ist aber auch möglich, dass Leistungsausschlüsse in den Vertrag aufgenommen werden sollen oder Risikozuschläge erhoben werden.

Soll man solche Einschränkungen denn hinnehmen?

Oliver Mest: Das kann man pauschal schlecht sagen. Risikozuschläge sehe ich unproblematisch, weil der Schutz ja voll besteht und lediglich die Prämie teurer wird. Außerdem kann man solche Zuschläge auch jederzeit überprüfen lassen, wenn der Grund für den Zuschlag wegfällt. Anders sieht es bei Leistungsausschlüssen aus. Hier sind die Versicherer teils recht rigoros und schließen zum Beispiel Erkrankungen der Wirbelsäule komplett aus. Das halte ich für gefährlich, weil der Schutz damit ausgehöhlt wird. Einzelne Ausschlüsse – zum Beispiel für das rechte Knie nach einer Meniskusoperation – sehe ich unproblematisch, weil der Ausschluss klar definiter ist und im Übrigen ja noch genug Schutz verbleibt.

Und dann gibt es ja noch Erkrankungen, die machen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung unmöglich, oder?

Oliver Mest: Ja! Viele Versicherer führen No-Go-Listen mit Vorerkrankungen, bei denen der Schutz rundweg ausgeschlossen ist. Bösartige Tumore aus den letzten drei bis fünf Jahren gehören zu diesen Erkrankungen, die meisten Erkrankungen aus dem rheumatischen Erkrankungskreis und vor allem auch psychische Beschwerden, die noch behandelt werden. Auch Antragsteller mit einem Herzinfarkt, mit Diabetes, Multipler Sklerose oder schwerer Migräne haben realistisch gesehen kaum eine Chance auf Versicherungsschutz.

Was mache ich denn, wenn ich meine Versicherbarkeit überprüfen lassen will?

Oliver Mest: Da hilft eine sogenannte Risikovoranfrage, die man mit dem Versicherungsmakler oder – gegen Honorarvereinbarung – mit dem Versicherungsberater machen kann. Im Rahmen einer solchen Voranfrage wird die Versicherbarkeit ermittelt, ohne dass die Daten des Antragstellers gespeichert werden. Das führt dazu, dass Absagen oder Annahmen unter erschwerten Bedingungen mit einem Risikozuschlag oder Leistungsausschluss bei weiteren Anträgen nicht genannt werden müssen. Die Chance auf einen Vertrag steigt damit, denn Abgelehnte haben kaum eine Chance, bei einem anderen Versicherer unterzukommen. Nur die Voranfrage hält die Versicherbarkeit offen!

In den Anträgen müssen oft ja „nur“ die Vorerkrankungen der letzten Jahre angegeben werden. Umgekehrt bedeutet das, dass manchmal nur Warten hilft.

Oliver Mest: Ja. Die Gesundheitsfragen sind zeitlich limitiert. Gute Berufsunfähigkeitsversicherer sehen in den Anträgen vor, dass der Gesundheitsstatus maximal für fünf Jahre offengelegt werden muss – nur bei Krankenhausaufenthalten und psychischen Erkrankungen reichen die Fragen gelegentlich zehn Jahre zurück. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, müssen Vorerkrankungen nicht mehr angegeben werden und die Versicherbarkeit erhöht sich natürlich!

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Oliver Mest