Rente / 15.04.2021

Besteuerungsanteil von Neurenten steigt weiter

Zum 1. Januar 2021 stieg der steuerpflichtige Rentenanteil von 80 auf 81 Prozent. Bei Bestandsrenten bleibt der steuerfreie Rentenbetrag bestehen.

Bild zum Beitrag "Besteuerungsanteil von Neurenten steigt weiter". Das Bild zeigt eine Rentnerin, die an einem Tisch sitzt und eine Steuererklärung ausfüllt.

Berlin (drv). Wer 2021 in den Ruhestand geht, muss einen größeren Anteil seiner Rente versteuern. Zum 1. Januar 2021 stieg der steuerpflichtige Rentenanteil von 80 auf 81 Prozent. Somit bleiben nur 19 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen, sie sind von der höheren Besteuerung nicht betroffen.

Seit 2005 müssen Rentner einen Teil ihrer Altersbezüge versteuern. Der Freibetrag reduziert sich seitdem jedes Jahr. 2005 lag er noch bei 50 Prozent, bis 2015 war er bereits auf 30 Prozent gesunken. 2040 werden die Renten schließlich komplett steuerpflichtig sein.

Autor

 Deutsche Rentenversicherung